DSA: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok ein

Ob TikTok möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat, überprüft die Europäische Kommission und hat dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet. Insbesondere geht es um Jugendschutz, Transparenz bei Werbung, Datenzugang für Forscher sowie Risikomanagement in Bezug auf süchtig machendes Design und schädliche Inhalte.

DSA: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok ein
DSA: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok ein. AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

„Die Sicherheit und das Wohlergehen der Online-Nutzer in Europa sind entscheidend“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „TikTok muss die von ihm angebotenen Dienste genau unter die Lupe nehmen und die Risiken, die sie für seine Nutzer – ob jung oder alt – darstellen, sorgfältig prüfen. Die Kommission wird nun eine eingehende Untersuchung durchführen, ohne dem Ergebnis vorzugreifen.“

Auf der Grundlage der bisher durchgeführten vorläufigen Untersuchung, einschließlich einer Analyse des von TikTok im September 2023 übermittelten Risikobewertungs-Berichts sowie der Antworten von TikTok auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission ein förmliches Verfahren gegen TikTok nach dem Gesetz über digitale Dienste einzuleiten.

Das Verfahren wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

  • Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Bewertung und Abmilderung systemischer Risiken im Hinblick auf tatsächliche oder vorhersehbare negative Auswirkungen, die sich aus der Gestaltung des TikTok-Systems ergeben, einschließlich algorithmischer Systeme, die Verhaltenssüchte fördern und/oder sogenannte „Kaninchenloch-Effekte“ verursachen können.Eine solche Bewertung ist erforderlich, um potenziellen Risiken für die Ausübung des Grundrechts auf körperliches und geistiges Wohlbefinden, für die Achtung der Rechte des Kindes sowie für die Auswirkungen auf Radikalisierungsprozesse entgegenzuwirken.Darüber hinaus sind die diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen, insbesondere die von TikTok verwendeten Tools zur Altersüberprüfung, um den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern, möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam;
  • Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Standard-Datenschutzeinstellungen für Minderjährige als Teil des Designs und der Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme;
  • die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen zur Bereitstellung eines durchsuchbaren und
    zuverlässigen Verzeichnisses für die auf TikTok präsentierten Anzeigen;
  • die von TikTok ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz seiner Plattform. Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von TikTok, wie in Artikel 40 des DSA vorgeschrieben.

Sollten sich diese Versäumnisse bewahrheiten, würden sie gegen Artikel 34 Absatz 1, 34 Absatz 2, 35 Absatz 1, 28 Absatz 1, 39 Absatz 1 und 40 Absatz 12 DSGVO verstoßen. Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen. Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens greift dessen Ergebnis nicht vor.

Hintergrund

TikTok wurde am 25. April 2023 im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft, nachdem das Unternehmen erklärt hatte, 135,9 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU zu haben. Als VLOP musste TikTok vier Monate nach seiner Ernennung damit beginnen, eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen, die im DSA festgelegt sind.

Seit dem 17. Februar gilt das Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler in der EU.

EU Kommission