EuGH-Urteil zu elektronisch geschlossenen Verträgen: Schaltfläche für Bestellung muss Zahlungspflicht eindeutig erkennbar machen
Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung
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