Deutschlands ehrlichster Onlineshop: Landgericht Hamburg sieht „veritable Argumente“ für Galaxus-Claim
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. und die Galaxus Deutschland GmbH trafen sich im März am Landgericht Hamburg. Denn der als Wettbewerbszentrale bekannte Verein hatte geklagt. Er stört sich an Galaxus Werbung mit dem Claim „Deutschlands ehrlichster Onlineshop“. Nun wurde ein Vergleich geschlossen.
Deutschlands ehrlichster Onlineshop
Galaxus.de ist bekannt dafür, der erste Onlineshop mit Preistransparenztool zu sein, transparent in der Retourenquote unterschiedlicher Produkte zum Nutzen der Kundschaft zu sein, Produkte kritisch und unabhängig zu testen oder auch darauf zu verzichten, Geld von Herstellern zu nehmen, um Produkte prominenter im Shop zu listen. Der Claim „Deutschlands ehrlichster Onlineshop“ war für Galaxus also naheliegend. Doch dem Frankfurter Verein Wettbewerbszentrale passt der Superlativ nicht, er hat vor dem Landgericht Hamburg, am Sitz von Galaxus Deutschland, gegen dessen weitere Verwendung durch Galaxus geklagt.
Verhandlung am Landgericht Hamburg
Die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg hat sich daher mit dem Fall „Deutschlands ehrlichster Onlineshop“ befasst, die Verhandlung fand am 5. März statt. Der Vorsitzende Richter Dr. Kagelmacher führte aus, dass Galaxus „veritable Argumente“ auf seiner Seite hat. Galaxus-Anwalt Claudius Klueting (Rechtsanwälte Seidler & Kollegen, Weil am Rhein) hatte dem Gericht im schriftlichen Vorverfahren erklärt, warum sich das Unternehmen als ehrlichster Onlineshop sieht. Doch der Fall sei auch eine „Probatio diabolica“, wie der Richter sagte. Wikipedia definiert dies als „a legal requirement to achieve an impossible proof“.
Den Beweis, der ehrlichste Shop zu sein, könne Galaxus also nahezu unmöglich erbringen. Ein Urteil wurde nicht gesprochen, beide Seiten haben einen Vergleich geschlossen. Mit diesem Vergleich wird Galaxus freiwillig nach Ablauf einer gewissen Frist auf den Superlativ „ehrlichster“ verzichten. Auf Vorschlag von Galaxus haben beide Seiten sich hierfür auf den 30. April 2024 verständigt.
Das Onlinewarenhaus mit Schweizer Wurzeln hatte immer schon kommuniziert, dass der Superlativ zugegebenermaßen «zugespitzt» ist. Zum Selbstverständnis von Galaxus gehört weiterhin, auch über Klagen wie jene der Wettbewerbszentrale öffentlich und ehrlich zu berichten.
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