EuGH verhandelt über die Rechtmäßigkeit des Medikamentenverkauf über Amazon
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit einer bedeutenden Frage im Bereich E-Commerce und Datenschutz: Dürfen Apotheken rezeptfreie (OTC) Medikamente über Amazon verkaufen? Diese Fragestellung hat weitreichende Implikationen sowohl für den Datenschutz als auch für die Zukunft digitaler Handelsplattformen.
Der Fall begann, als ein Münchener Apotheker einen Kollegen verklagte, der über Amazon apothekenpflichtige Medikamente vertrieb. Der Kläger argumentierte, dass dadurch Verstöße gegen das Apothekenrecht und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstehen. Besonders problematisch sah er die möglichen Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Kunden ohne deren explizites Einverständnis.
Das Landgericht Dessau-Roßlau gab der Klage zunächst statt, und auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Naumburg blieb erfolglos. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung nach deutschem Wettbewerbsrecht als „Marktverhaltensregelungen“ anzusehen sind und somit die Unterlassungsklage zulässig ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte die Verfahren jedoch aus und legte sie dem EuGH vor, um zu klären, ob Mitbewerber wegen datenschutzrechtlicher Bedenken klagen dürfen.
Der EuGH muss nun in der kommenden Woche zwei zentrale Fragen klären:
- Ob die Regelungen der DSGVO nationalen Regelungen entgegenstehen, die Mitbewerbern das Klagerecht bei Verstößen gegen die DSGVO einräumen.
- Ob die von Kunden auf Plattformen wie Amazon eingegebenen Daten bei der Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente als Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO gelten.
Dieser Fall ist richtungsweisend, da er die Grenzen des Datenschutzes im digitalen Handel und die Rolle von Online-Plattformen im Gesundheitsbereich aufzeigt. Die Entscheidung des EuGH wird nicht nur Auswirkungen auf den Vertrieb von Medikamenten über Plattformen wie Amazon haben, sondern könnte auch Präzedenzfälle für ähnliche Datenschutzfragen in anderen Branchen schaffen.
Derzeit wartet der Bundesgerichtshof auf eine Entscheidung des EuGH, um über die Verfahren entscheiden zu können.
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