EuGH kippt 250-Millionen-Euro-Steuernachforderung der EU an Amazon
Im jüngsten Steuerstreit zwischen Amazon und der Europäischen Union hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Amazon nicht verpflichtet ist, 250 Millionen Euro (etwa 270 Millionen US-Dollar) an rückständigen Steuern an Luxemburg zu zahlen. Diese Entscheidung stellt einen Rückschlag für die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dar, die sich gegen sogenannte „Sweetheart-Steuerdeals“ zwischen multinationalen Unternehmen und EU-Ländern stark gemacht hat.
Laut dem EuGH konnte die Europäische Kommission nicht nachweisen, dass die von Luxemburg an Amazon gewährte Steuerregelung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellte. Das Gericht bestätigte damit, dass die Kommission in diesem Fall nicht beweisen konnte, dass die Steuerregelung eine unzulässige staatliche Beihilfe war.
Ein Sprecher von Amazon begrüßte das Urteil und betonte, dass das Unternehmen alle geltenden Gesetze eingehalten habe und keine besondere Behandlung erhalten habe. Kritik an der Entscheidung kam von Chiara Putaturo, einer Steuerexpertin bei Oxfam EU. Sie äußerte sich enttäuscht über das Urteil und forderte die EU auf, wirkliche Steuerreformen voranzutreiben, insbesondere im Hinblick auf Steueroasen innerhalb ihrer Grenzen.
Dieser Fall unterstreicht die Herausforderungen, mit denen die EU bei der Durchsetzung ihrer Steuergesetze konfrontiert ist, insbesondere im Hinblick auf die juristischen Auseinandersetzungen mit großen multinationalen Unternehmen. Der Fall ist unter dem Aktenzeichen C-457/21 P Commission v Amazon.com and Others bekannt.
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