Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Umsatzmeldepflicht für private Umsätze auf Online-Marktplätzen bis 31. Januar 2024

Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), welches umfangreiche Änderungen für Online-Marktplätze wie eBay, Amazon, Airbnb und ähnliche Plattformen mit sich bringt. Dieses Gesetz ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie und verpflichtet Betreiber solcher Plattformen, die Umsätze privater Anbieter an die Finanzbehörden zu melden.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Deutschland: Umsatzmeldepflicht für Online-Marktplätze bis 31. Januar 2024
Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Deutschland: Umsatzmeldepflicht für Online-Marktplätze bis 31. Januar 2024 ©Depositphotos

Nach diesem Gesetz müssen die Betreiber von Online-Plattformen bis zum 31. Januar 2024 die Umsätze der privaten Anbieter des Jahres 2023 an das Finanzamt melden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Sichtbarkeit von Geschäftsaktivitäten auf Onlineplattformen zu verbessern und eine faire Besteuerung sicherzustellen.

Hier einige wichtige Punkte zum Verständnis des Gesetzes:

  1. Meldepflichtige Umsätze: Wenn ein Anbieter auf einer Plattform im Jahr 2023 mindestens 30 Verkäufe tätigt oder mindestens 2.000 Euro einnimmt, müssen diese Umsätze von der Plattform gemeldet werden. Dies gilt auch für private Vermietungen auf Plattformen wie Airbnb.
  2. Zu meldende Informationen: Die Plattformen müssen verschiedene Daten der Anbieter an die Finanzbehörden übermitteln, einschließlich Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen und Verkaufserlöse.
  3. Steuerliche Behandlung: Nicht jeder gemeldete Umsatz führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Ob Steuern anfallen, hängt davon ab, ob mit den Transaktionen ein Gewinn erzielt wurde. Bei Verkauf von gebrauchten Gegenständen, deren Anschaffungspreis in der Regel höher ist als der Verkaufspreis, entsteht meist kein steuerpflichtiger Gewinn.
  4. Ausnahmen: Einzelverkäufe sind in der Regel steuerfrei. Nur wer regelmäßig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, handelt, kann als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden und muss dann Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen.

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz bringt somit eine größere Transparenz und soll dazu beitragen, dass die Finanzämter leichter erkennen, ob jemand sehr aktiv ist und möglicherweise seine Einnahmen versteuern muss. Für viele Nutzer von Online-Plattformen bedeutet dies, dass sie ihre Verkaufsaktivitäten genau dokumentieren sollten, um bei Bedarf nachweisen zu können, dass es sich um nicht steuerpflichtige Privatverkäufe handelt.

Frank