Fusionskontrolle: Grünes Licht für Übernahme von GfK durch Advent unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Nürnberger Marktforschungsinstituts GfK durch Advent nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung unterliegt der Auflage, dass Advent seine Verpflichtungszusagen vollständig einhält. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form auf dem Markt für Datendienste für den Einzelhandel mit kurzlebigen Konsumgütern sowie auf dem Markt für Verbraucherpanel-Dienste Anlass zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben würde.

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Fusionskontrolle: Grünes Licht für Übernahme von GfK durch Advent unter Auflagen. ©Depositphotos

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Advent angeboten,

  • die weltweite Sparte für Verbraucherpanel-Dienste von GfK mit Ausnahme seiner Geschäftstätigkeit in Russland (um die Durchführung der Veräußerung zu erleichtern) zu veräußern, sodass ein Käufer die veräußerten Sparten rentabel betreiben und auf diesen Märkten dauerhaft im Wettbewerb bestehen könnte;
  • für den Käufer nach der Veräußerung für einen Übergangszeitraum von bis zu einem Jahr, der um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden kann, Übergangsdienstleistungen zu erbringen, etwa in Bezug auf Re-Branding, Zugang zu IT-Diensten und Unterstützungsleistungen.

Mit diesen Zusagen werden die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig ausgeräumt. Sie beseitigen die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von NielsenIQ und GfK auf dem deutschen und dem italienischen Markt für Verbraucherpanel-Dienste sowie die Möglichkeit für NielsenIQ, Wettbewerber auf den Märkten für i) Datendienste für den Einzelhandel mit kurzlebigen Konsumgütern und ii) Verbraucherpanel-Dienste vom Markt auszuschließen.

In Anbetracht der positiven Rückmeldungen der zu den Abhilfemaßnahmen befragten Marktteilnehmer ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme angesichts der angebotenen Verpflichtungen keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig umgesetzt werden. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder unter Aufsicht der Kommission überwacht.

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