Streit um Weiterverkauf von gebrauchten CDs

Wer sich auf den Verkauf von CDs spezialisiert hat, oder beabsichtigt dieses zu tun, sollten nachfolgenden Beitrag besonders aufmerksam lesen. Man kann es glauben, doch in der Diskussion um Copyrights in der Musikindustrie wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Nun will die Universal Music Group (UMG) in den USA vor Gericht auch noch erkämpfen, dass das Weiterverkaufen und das Wegwerfen von CDs zukünftig als Copyright-Verletzung gelten soll.

Noch im Gedächtnis ist der Fall des Troy Augusto der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf dem Online-Marktplatz eBay verkauft hatte. Im Rahmen des Prozesses sagte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD gelte ebenso als nicht genehmigte Verbreitung. Die in Amerika geltende „First Sale Doctrin“, die in Deutschland etwa dem Erschöpfungsgrundsatz entspricht, besagt, dass eine Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Reproduktion nur so lange gilt, bis sie einmal gesetzmäßig verbreitet wurde. Russell Frackmann jedoch sieht dieses im Fall Augusto nicht gegeben, da Augusto die CDs nicht von dem Musikkonzern erworben hätte. UMG ist der Meinung, dass die Anrechte an den Promotion-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen UMG bleiben, da die Abnehmer nur eine Genehmigung zur Nutzung der CDs hätten.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) eine nichtstaatliche Organisation mit Hauptsitz in San Francisco, die sich mit den Bürgerrechten im Internet wie Zensur, Software-Patenten, Urheberrechten und Tauschbörsen beschäftigt, befürchtet, dass bei einer Durchsetzung von Frackmans Begründungen jetzt auch weitreichende Folgen für jeden Verbraucher zu erwarten sein könnten. Dementsprechend hatte die EFF die Verteidigung von Troy Augusto übernommen um eine Umgehung der „First Sale Doctrine“ von Seiten des Musikkonzerns abzuwehren.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Musikindustrie versucht, den Absatz gebrauchter Tonträger per Gesetz zu verhindern, doch bisher ist es immer misslungen. Neu in dieser Argumentation ist, dass verschenkte und weggeworfene Tonträger auch bald ein Fall für die Richter werden könnten. Bislang ist es bei Musikredaktionen oder Rundfunkstationen Usus, nicht angeforderte Promotion-CDs in den Papierkorb zu werfen oder sie zu veräußern, was in den Augen der Universal Music Group einem Verstoß gegen die Urheberrechte gleichkommt, da die CDs immer noch Eigentum der Plattenfirma seien und demnach nicht weiter gegeben werden dürften. Mit einem endgültigen Urteil ist eventuell Ende Mai zu rechnen.