Neue Textilverordnung ab dem 8. Mai 2012 zwingend zu beachten

Neue Textilverordnung ab dem 8. Mai 2012
Neue Textilverordnung ab dem 8. Mai 2012 zwingend zu beachten 1

Am 18.Oktober 2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen veröffentlicht. Diese Verordnung trat am 09. November 2011 in Kraft.

Für deutsche Hersteller und Internet-Händler, also auch eBay-Händler, wichtig zu wissen: Bis zum 08. Mai 2012 dürfen noch Produkte in den Verkehr gebracht werden, deren Kennzeichnung sich noch nach den alten Regelungen richtet. Ab dem 8. Mai 2012 ist obige Verordnung zu beachten und auch umzusetzen.

Grundsätzlich gilt die Regelung für alle Textilerzeugnisse, also nicht nur Bekleidung, sondern auch textile Bezüge für Stühle, Sofas oder Sonnenschirme und vieles mehr. Definiert werden Textilerzeugnisse im Artikel 2 der Verordnung.

Textilerzeugnisse sind demnach:

  • Erzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80% – Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme mit einem Gewichtsanteil an Textilkomponenten von mindestens 80%.
  • die Textilkomponenten der oberen Schicht mehrschichtiger Fußbodenbeläge, von Matratzenbezügen, von Bezügen von Campingartikeln, sofern diese Textilkomponenten einen Gewichtsanteil von mindestens 80% dieser oberen Schichten oder Bezüge ausmachen.
  • Textilien, die in andere Waren eingearbeitet sind und zu deren Bestandteil werden, sofern ihre Zusammensetzung angegeben ist

Die Folge der Nichteinhaltung wird einmal mehr eine Flut von Abmahnungen sein.

Beachten Sie hierzu auch unseren Verkaufsratgeber zum Thema Textilien: