EU-Gremien einigen sich auf ein Verbot für Barzahlungen über 10.000 Euro zur Bekämpfung von Geldwäsche

In einem aktuellen Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche haben sich die EU-Gremien auf eine wesentliche Änderung in der Handhabung von Bargeldtransaktionen geeinigt. Nach umfangreichen Verhandlungen wurde festgelegt, dass in der Europäischen Union Barzahlungen über 10.000 Euro verboten werden sollen. Diese Maßnahme ist Teil eines größeren Bündels von Regelungen, die darauf abzielen, Geldwäscheaktivitäten innerhalb der Mitgliedsstaaten zu erschweren und effektiver zu bekämpfen.

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Der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Heinäluoma, betonte, dass ein einheitlicher Rahmen auf EU-Ebene erforderlich sei, um die bisherigen nationalen Schlupflöcher für Geldwäsche zu schließen. Diese Regelungen sollen unter anderem auch den Handel mit Luxusgütern betreffen, wie beispielsweise Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeuge und Schiffe. Händler dieser Güter werden in Zukunft verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Transaktionen den Behörden zu melden.

Die Überwachung der Einhaltung dieser neuen Regeln soll von nationalen Behörden übernommen werden, koordiniert durch die neu geschaffene europäische Anti-Geldwäschebehörde „Amla“. Die formale Zustimmung von EU-Parlament und Mitgliedstaaten steht noch aus.

Die EU-Kommission argumentiert, dass hohe Barzahlungen nur schwer aufzudecken sind und somit für Straftäter eine gute Gelegenheit bieten, den illegalen Ursprung ihrer Erträge zu verschleiern. Eine Bargeldobergrenze erschwert kriminelle Machenschaften, da im Gegensatz zu elektronischen Einzahlungen oder Überweisungen Bargeldgeschäfte kaum Spuren hinterlassen. Trotz der Einführung der Obergrenze für Barzahlungen erkennt die EU-Kommission weiterhin die wichtige Rolle des Bargeldes an und sieht das Limit von 10.000 Euro als ausreichend hoch an, um den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage zu stellen.

Kritiker dieser Maßnahme, wie beispielsweise Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann, zweifeln jedoch an der Wirksamkeit von Bargeldobergrenzen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Sie argumentieren, dass es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg für die Effektivität solcher Maßnahmen gibt. Ebenso gibt es Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und des Rechts auf anonymes Einkaufen.

In vielen EU-Ländern existieren bereits nationale Obergrenzen für Bargeldzahlungen, die teilweise deutlich unter der geplanten EU-weiten Grenze von 10.000 Euro liegen. Deutschland, Österreich, Luxemburg und Zypern gehören zu den Ländern, die bisher keine derartigen Limits gesetzt haben.

Diese Änderungen sind Teil der Bemühungen der EU, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren und die Koordinierung dieser Maßnahmen auf EU-Ebene zu verbessern​​​​.

Frank