Information zu Pflichtangaben beim Verkauf gefährlicher Stoffe von eBay
eBay Deutschland hat eine wichtige Mitteilung für Verkäuferinnen und Verkäufer veröffentlicht, die gefährliche Stoffe und Gemische verkaufen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, in den Angeboten Informationen zu den Gefahreneigenschaften dieser Produkte anzugeben. Dazu gehören Gefahrenhinweise, Gefahrenpiktogramme und das Signalwort, die alle auf dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Kennzeichnungsetikett des Produkts zu finden sind.
Eine neue Funktion bei eBay erlaubt es nun, diese Gefahreninformationen direkt im Abschnitt „Rechtliche Hinweise“ des Angebots hinzuzufügen. Diese Angaben sind für eine Vielzahl von Produkten erforderlich:
- Baustoffe (z.B. Bauschaum, Montageschaum, Zement, Kalk, Spachtel)
- Öle und Schmiermittel
- Pflege- & Reinigungsmittel
- Kleber & Klebstoffe
- Druckgase
- Rodentizide (Mäusegift, Rattengift usw.)
- Sprühdosen/Spraydosen
- Lasuren
- Chemikalien
- usw.
eBay fordert die Verkäuferinnen und Verkäufer auf, ihre Angebote zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen und den eBay-Grundsätzen für Gefahrstoffe und andere regulierte Materialien entsprechen. Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht können im Rechtsportal und in der Hilfe von eBay gefunden werden.
eBay.de:
- Rechtsportal
- eBay-Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien
- Hilfeseite: Kennzeichnung von Gefahrstoffen
eBay.at:
- eBay-Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien
- Hilfeseite: Kennzeichnung von Gefahrstoffen
eBay.ch:
- eBay-Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien
- Hilfeseite: Kennzeichnung von Gefahrstoffen
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