eBay.de Information zu Pflichtangaben beim Verkauf gefährlicher Stoffe
Falls Sie gefährliche Stoffe und Gemische anbieten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in Ihrem Angebot Informationen zu Gefahreneigenschaften (Gefahrenhinweise, Gefahrenpiktogramme und das Signalwort) hinzuzufügen, die auf dem Sicherheitsdatenblatt oder Kennzeichnungsetikett für Ihr Produkt angegeben sind.

Eine neue Funktion ermöglicht es Ihnen nunmehr, die Gefahreninformationen im Abschnitt „Rechtliche Hinweise“ hinzuzufügen, wenn Sie ein neues Angebot erstellen oder ein bestehendes Angebot überarbeiten. Sie können die erforderlichen Informationen auch weiterhin auf dem ersten Galeriebild des jeweiligen Angebots anzeigen.
Die Möglichkeit zur Angabe zu Gefahrenstoffen ist Pflicht für viele Produkte:
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- Baustoffe (z.B. Bauschaum, Montageschaum, Zement, Kalk, Spachtel)
- Öle und Schmiermittel
- Pflege- & Reinigungsmittel
- Kleber & Klebstoffe
- Druckgase
- Rodentizide (Mäusegift, Rattengift usw.)
- Sprühdosen/Spraydosen
- Lasuren
- Chemikalien
- usw.
Wir bitten Sie, Ihre Angebote zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem eBay-Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien entsprechen. Nähere Informationen zur Kennzeichnungspflicht erhalten Sie in unserem Rechtsportal und in unserer Hilfe.
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