Online-Lebensmitteleinzelhandel: Knuspr darf Bringmeister übernehmen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Bringmeister-Gruppe durch Knuspr (Rohlik-Gruppe) im Vorprüfverfahren freigegeben.

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Online-Lebensmitteleinzelhandel: Knuspr darf Bringmeister übernehmen. ©Depositphotos

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Online-Lebensmitteleinzelhandel hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt. Wir haben zunächst ein starkes Wachstum und zahlreiche Marktzutritte gesehen. Gegenwärtig ist eine gewisse Konsolidierung zu beobachten und es kommt vermehrt zu Zusammenschlüssen. Gerade in dieser Phase ist die Fusionskontrolle ein wichtiges Instrument, um der Entstehung von Marktmacht vorzubeugen.“

Die tschechische Rohlik-Gruppe ist über die Großer Kern GmbH unter der Marke Knuspr seit 2021 im Online-Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland aktiv. Ihr Liefergebiet umfasst gegenwärtig den Großraum München/Augsburg und das Rhein-Main-Gebiet. Die Bringmeister-Gruppe ist als Online-Lebensmitteleinzelhändler in den Regionen Berlin/Potsdam und München/Augsburg tätig.

Der Zusammenschluss führt zu keinen wettbewerblichen Bedenken. Bei enger Betrachtung nur des Online-Lebensmitteleinzelhandels erreichen die Zusammenschlussbeteiligten im Stadtgebiet von München die höchsten Marktanteile mit über 20 Prozent. Gleichzeitig sind dort u. a. REWE Lieferservice, Flaschenpost, Amazon Fresh, Getir (einschließlich Gorillas) und Flink als Wettbewerber aktiv. Im Ergebnis konnte in diesem Fall offenbleiben, ob der Online-Lebensmitteleinzelhandel einen eigenen Markt darstellt oder ob er zu einem umfassenden Markt des Lebensmitteleinzelhandels zu rechnen ist. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs war im Ergebnis jedenfalls nicht zu erwarten.

Bundeskartellamt