Gutgläubigkeit schützt nicht vor Strafe
Naivität schützt nicht vor Strafe, das wird sich auch eine Frau aus Sussex merken. Sie wurde verurteilt, weil sie auf der Online-Plattform eBay Plagiate verkauft hat und dabei erwischt wurde.
Die Mutter von 3 Kindern veräußerte einen Playboy-BH, eine Uhr und Ohrringe – leider alles gefälschte Artikel und leider an einen verdeckt tätigen Käufer des Trading Standard, einer Organisation, die sich mit dem Verbraucherschutz beschäftigt.
Eine darauf vorgenommene Hausdurchsuchung brachte noch 268 andere gefälschte Playboy und Juicy Couture Artikel ans Tageslicht.
Gekauft hat die Frau die Artikel von einem Großhändler, der ihr bestätigte, dass die Gegenstände alle echt seien. Ihre Gutgläubigkeit jedoch bescherte ihr nun 100 Stunden unbezahlte Arbeit für einen gemeinnützigen Zweck und eine Strafzahlung von 1.530 britischen Pfund.
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