Weiterverkauf von Tickets auf eBay und was zu beachten ist
Karten aus zweiter Hand, wenn die Tickets für eine Veranstaltung leider schon ausverkauft sind –ist das eigentlich legal? Tickets auf eBay zu ersteigern oder selbst welche zu verkaufen? Wann macht man sich beim Weiterverkauf strafbar? Ka-news.de hat mit den Veranstaltern und einem Karlsruher Anwalt über die Rechtslage gesprochen.
Seit etwa einer Woche waren die begehrten Samstags-Karten für Das Fest ausverkauft – und das obwohl bis dato nur ein Haupt-Act, The Kooks, bekannt ist. Wer jetzt noch keine Eintrittskarte hat, aber nicht auf das Karlsruher Festival verzichten möchte, sieht seine Chance auf Portalen wie eBay und anderen Plattformen.
Aber ist der Weiterverkauf von offiziell ausverkauften Tickets eigentlich legal?
Auf Anfrage von ka-news erklärt der Karlsruher Rechtsanwalt, Steffen Bauerschmidt von der Kanzlei Nonnenmacher: „Strafrechtlich ist der Weiterverkauf von Tickets grundsätzlich nicht verfolgbar.“ Anders verhalte es sich allerdings unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. So regeln die Veranstalter von „Das Fest“ in ihren AGB, inwiefern der Weiterverkauf von Tickets gestattet ist. Im Allgemeinen gilt, dass es den Organisatoren frei steht, gegen professionelle Händler juristisch vorzugehen. Letztere handeln unter Umständen nämlich wettbewerbswidrig, so die Rechtslage.
Jahr für Jahr sieht sich Das Fest Schwarzmarkt-Anbietern im Netz gegenüber, die mit horrenden Preisen für Karten auffallen. So auch dieses Mal. Gegen diese gehe man mit Unterstützung eines Juristen vor, so die Veranstalter. Gemäß §7 der AGB wie auch gemäß den AGB des Ticket-Dienstleisters eventim sei der Weiterverkauf von Tickets untersagt. 2014 seien bereits Maßnahmen gegen den Sekundärmarkt ergriffen worden.
Was Verkäufern im Falle einer Vertragsverletzung droht, macht Rechtsanwalt Bauerschmidt im Gespräch mit ka-news deutlich: „Gewerbliche Verkäufer können unter Umständen von den Veranstaltern abgemahnt werden – sie müssen dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Anwaltskosten tragen.“ Dazu käme möglicherweise noch die Zahlung von Schadensersatz, wenn dem Veranstalter ein Schaden entstanden sei.
Die Veranstalter von Das Fest fügen hinzu, dass Besitzer von Tickets, welche bei nicht erlaubten Stellen erstanden wurden, damit rechnen müssten, dass ihnen der Einlass verboten wird. Gegebenenfalls werde auch hier der Rechtsweg beschritten.
Wie aber sieht es mit dem Weiterverkauf aus, wenn ich krank werde und nicht zu der Veranstaltung gehen kann?
Privatleute, die an der Veranstaltung beispielsweise aufgrund eines Krankheitsfalls nicht teilnehmen können und ihr Ticket deshalb weiterverkaufen wollen, sind von obiger Reglung ausgenommen. Gegen einen privaten Weiterverkauf zu angemessenen Preisen, falls man ein Ticket übrig hat, spreche nichts, so Das Fest. Es werde jedoch nicht geduldet, dass sich jemand an dem nichtkommerziellen Festival mittels Wucherangeboten bereichere.
Ist es also legitim, wenn ich bei eBay ein Ticket für Das Fest ersteigere? Prinzipielle gelte: „Jeder, der im Besitz eines gültigen Tickets ist, darf die Veranstaltung besuchen. Vertragsvereinbarungen zwischen den Veranstaltern und dem Ersterwerber binden den Zweiterwerber nicht“, so Bauerschmidt. Eine Ausnahme besteht bei personalisierten Tickets – diese dürfen ausnahmslos nur von der jeweiligen namentlich genannten Person genutzt werden.
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