Vorerst hat Amazon gewonnen: Keine Herausgabe von Händlerdaten an Finanzbehörden

Niedersächsische Finanzbehörden hatten bei Amazon ein Sammelauskunftsersuchen eingereicht, um an Händler-Daten zu gelangen, das berichtet Spiegel Online. Es wurden jedoch nicht nur die Daten von niedersächsischen Amazon-Händlern angefordert, sondern ebenso eine Liste aller Händler in ganz Deutschland, deren Umsätze pro Jahr mehr als 17.500 Euro (Kleinunternehmengrenze) betragen.

Amazon wollte hier nicht mitspielen und klagte dagegen. In erster Instanz hat der Internet-Riese laut Spiegel gewonnen. Das heißt, Internet-Unternehmen wie Amazon oder auch eBay sind damit nicht verpflichtet Daten ihrer Händler in großem Umfang an die Finanzbehörden weiterzuleiten, meint Spiegel Online. Doch der einzige Grund, warum das Gericht vergangene Woche so entschieden hat, liegt darin, dass die entsprechenden Händler-Daten beim Amazon-Mutterkonzern in Luxemburg liegen und nicht in Deutschland. Daher dürfen die deutschen Behörden nicht auf diese zugreifen.

Den Kernpunkt den Amazon eigentlich geklärt haben wollte, ist damit jedoch noch nicht entschieden – nämlich die Frage, ob eine solche Datenherausgabe grundsätzlich überhaupt zulässig ist. Die Antwort auf diese Frage wird wohl der Bundesfinanzhof in der nächsten Instanz geben müssen. Sollte hier dann die Datenherausgabe an die Steuerbehörden generell bejaht werden, muss wohl mit einer gewaltigen Online-Durchsuchung bei den Internetriesen eBay und Amazon gerechnet werden.

Die Steuerfahnder sind der Ansicht, dass bei eBay und anderen Plattformen Steuerbetrug an der Tagesordnung ist, da es hier relativ leicht sei große Umsätze zu machen und die Erlöse dann an der Steuer vorbei einzustecken. So erklärte ein Beamter gegenüber Spiegel Online, dass als Beamten aus Hannover einmal per Einzel-auskunftsersuchen Händlerdaten bei eBay verlangt hätten, Niedersachsen um eine 2-stellige Millionensumme an zusätzlichen Steuern reicher geworden sei.