Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der digitalen Wirtschaft: EU erzielt Vereinbarung für Plattformbeschäftigte
In einem bedeutsamen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der digitalen Wirtschaft hat die Europäische Union eine Vereinbarung erzielt, die Mitarbeitern digitaler Arbeitsplattformen fairere Arbeitsbedingungen und mehr Rechtssicherheit verspricht. Diese Einigung folgt einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem Dezember 2021 und markiert einen Wendepunkt in der Behandlung von Plattformbeschäftigten.
Plattformbeschäftigung findet in verschiedenen Sektoren statt, z. B. als Fahrdienste für Dienste wie Uber oder Lyft, als Anbieter für Plattformen wie Deliveroo, Uber Eats oder DoorDash oder als freiberufliche Dienstleistungen wie IT-Experten, Grafikdesigner, Texter, Übersetzer und andere Fachkräfte, die ihre Dienste über Plattformen wie Upwork, Freelancer oder Fiverr anbieten. Und schließlich Kurierdienste für die Zustellung von Paketen oder Dokumenten, die über Plattformen wie Hermes oder Amazon Flex angeboten werden. Diese Liste ist nicht erschöpfend, da die Plattformökonomie ständig wächst und sich weiterentwickelt, so dass immer neue Arbeitsbereiche und Dienstleistungen entstehen.
Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, begrüßte diese Vereinbarung als wegweisend. Nicolas Schmit, der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, wies darauf hin, dass diese neuen Regelungen sicherstellen, dass die Plattformökonomie dieselben Arbeits- und Sozialstandards wie herkömmliche Unternehmen einhält. Er betonte, dass die Flexibilität des Geschäftsmodells der Plattformen dabei nicht beeinträchtigt wird.
Im Kern der Richtlinie steht die Absicht, Plattformarbeitern die gleichen Arbeitsrechte und Sozialleistungen zu gewähren, die auch anderen Arbeitnehmern zustehen. Dies umfasst eine klarere Definition des Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern und spezifische Indikatoren, um festzustellen, wann eine Plattform als Arbeitgeber gilt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die Transparenz und Fairness im Umgang mit algorithmischer Verwaltung. Dies bezieht sich auf automatisierte Systeme, die in Entscheidungsprozessen eingesetzt werden. Plattformarbeiter erhalten das Recht, über diese Systeme informiert zu werden und Entscheidungen, die ihre Arbeit betreffen, anzufechten. Dies fördert eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Die Durchsetzung und Rückverfolgbarkeit von Plattformarbeit wird ebenfalls verbessert. Plattformen müssen ihre Aktivitäten in dem Land registrieren, in dem sie tätig sind, und den nationalen Behörden relevante Informationen bereitstellen. Dies erleichtert es den Mitgliedstaaten, einen klareren Überblick über die Plattformökonomie zu erhalten und die Einhaltung der Arbeitsstandards zu überwachen.
Zudem führt die Richtlinie eine Verpflichtung zur Information und Konsultation von Plattformarbeitnehmern über Entscheidungen im Zusammenhang mit algorithmischem Management ein. Sie fordert Plattformen auf, Kommunikationskanäle für Arbeiter und ihre Vertreter zu etablieren, um eine effektive Selbstorganisation zu ermöglichen.
Abschließend stellt die Richtlinie sicher, dass Plattformarbeiter auch dann den gleichen Schutz genießen, wenn eine Plattform ein Vermittlungsunternehmen einschaltet. In solchen Fällen müssen die Mitgliedstaaten wirksame Verantwortungsmechanismen und Zugang zu Rechtsmitteln sicherstellen.
Diese historische Einigung wird als ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren Arbeitswelt in der digitalen Ära betrachtet und spiegelt das Engagement der EU wider, die digitale Wirtschaft zu regulieren und gleichzeitig Innovation und Wachstum zu unterstützen.
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