Musterfeststellungsklage: EOS kündigt Revision zum Bundesgerichtshof an

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat heute einer Klage des Bundesverbands der deutschen Verbraucherzentralen gegen die EOS Investment GmbH stattgegeben. Demnach dürfe das Unternehmen keine Erstattung der Inkassovergütung gegenüber säumigen Verbraucher*innen verlangen, da ihr trotz Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH kein erstattungsfähiger Schaden entstanden sei. EOS hält die Entscheidung für falsch und wird dagegen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Musterfeststellungsklage: EOS kündigt Revision zum Bundesgerichtshof an. ©Racool_studio – de.freepik.com

„Aus unserer Sicht hat das OLG Hamburg im Verfahren wesentliche Punkte außer Acht gelassen“, erläutert Dr. Hendrik Aßmus, Head of Legal bei EOS in Deutschland. „In allen behandelten Musterfällen lag unstrittig ein Zahlungsverzug vor. Bei der Bearbeitung dieser Forderungen sind Kosten entstanden, die nach unserem Rechtsverständnis der säumige Zahler zu tragen hat. Schließlich ist er seiner Pflicht zur fristgerechten Bezahlung nicht nachgekommen. Das Urteil verstößt damit gegen wesentliche Grundprinzipien des deutschen Schadenersatzrechts, weshalb wir es vom BGH überprüfen lassen.“

Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist frühestens 2024 zu rechnen.

EOS Gruppe