Nichtzulassungsbeschwerde gescheitert: Marke Black Friday muss endgültig gelöscht werden

Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig und die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden.

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Nichtzulassungsbeschwerde gescheitert: Marke Black Friday muss endgültig gelöscht werden. ©Depositphotos

Der Betreiber des Portals BlackFriday.de ging in mehreren Verfahren gegen die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ vor und hatte die Löschung für alle über 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen beantragt. Nach mehr als sechs Jahren Rechtsstreit durch alle Instanzen ist nun Schluss. „Wir sind froh, dass der Spuk endlich vorbei ist.“, so Simon Gall, Betreiber von BlackFriday.de. „Sowohl uns als Black Friday Portal, als auch vielen Händlern mit denen wir zusammenarbeiten, hat die Marke in den letzten Jahren immer wieder Probleme bereitet.“

Seit 2016 hatte die Markeninhaberin Unternehmen abgemahnt, die die Bezeichnung „Black Friday“ in ihrer Werbung benutzten und die Zahlung von Lizenzgebühren verlangt. Mit der aktuellen Entscheidung des BGH hat der Kampf gegen die Marke nun endlich ein Ende und die Löschung ist rechtskräftig beschlossen. Auf den Kosten des Verfahrens wird Gall wohl trotzdem sitzen bleiben. Denn alle Kostenerstattungsansprüche müssten in Hong Kong durchgesetzt werden, wo die Markeninhaberin ihren Firmensitz hat.

An anderer Stelle geht der Kampf aber noch weiter. Im Januar 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten von Gall entschieden und festgestellt, dass die Markeninhaberin und ihre angebliche ausschließliche Lizenznehmerin allen Schaden zu erstatten haben, der Gall aus den Abmahnungen seiner Kunden und weiteren Maßnahmen gegen sein Portal entstanden ist und künftig entstehen wird. Da die Revision zugelassen wurde, befasst sich aktuell der Bundesgerichtshof auch mit diesem Verfahren.

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