Vorsicht beim Verkauf geschützter Produkte

Einer eBay-Userin aus Deutschland, die sich einem Teil ihrer CD-Sammlung auf dem Online-Marktplatz eBay entledigen wollte, wäre dies beinahe sehr teuer zu stehen gekommen. Einige ihrer 500 CDs bot sie auf dem deutschen Marktplatz und fügte der Artikelbeschreibung jeweils einen Titel jeder Band hinzu, die auf der CD „Best of Seventies“ zu finden sind. Es war für die Frau nicht das erste Mal, dass sie etwas auf eBay verkaufte, allerdings schon das erste Mal, dass sie kurz nach den Angeboten Post von einer Hamburger Anwaltskanzlei erhielt.

Der Anwalt der Kanzlei ist Vertreter der Bands „Rubettes“ und „The Sweet“, und zeigte die eBay-Verkäuferin in deren Namen an, da sie sie die Titel der Bands in der Beschreibung aufgeführt hatte. 15.000 Euro sollte sie jetzt zahlen, da sie sowohl gegen das Urheberrecht als auch das Leistungsschutzrecht verstoßen hatte, denn die beiden angegebenen Titel waren geschützt. Nachdem sie einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hatte, konnte dieser mit der Hamburger Kanzlei einen außergerichtlichen Vergleich erzielen, sodass sie lediglich 1.000 Euro bezahlen musste.

Worauf also muss man als eBay-Verkäufer achten, wenn man seine Plattensammlung oder ähnliches bei eBay zum Verkauf anbietet? Hierzu Ute Bitter, Sprecherin der Verbraucherzentrale in Hessen: „Jedes künstlerische Werk ist nach der Produktion erst einmal geschützt. Der Künstler verkauft dann die Rechte, und Otto-Normalverbraucher ersteht gewisse Rechte beim Kauf einer CD mit.“ Das zu beachten wäre kein großes Problem, wenn man entsprechende Informationen hätte, die aber fehlen häufig. Denn welche Artikel geschützt sind oder welche man risikolos veräußern darf, bleibt undurchschaubar. Nirgendwo ist das, wenn nicht auf dem Produkt selbst, einzusehen oder zu erfahren, denn bis heute ist kein Künstler oder Musikproduzent dazu verpflichtet, Aufklärung zu leisten.

Die eBay-Nutzerin wandte sich auch an eBay selbst, die Verantwortlichen jedoch erklärten, dass man nur die Plattform zur Verfügung stelle. „eBay verwies nur auf seine allgemeinenen Geschäftsbedingungen, die sich mit Sicherheit niemand durchliest, sondern immer nur akzeptiert“, so die eBay-Verkäuferin. Ute Bitter, Verbraucherzentrale Hessen: „Es gibt regelrechte Abmahnvereine und -kanzleien, die eBay durchforsten und durch diese erklagten Gelder ihre Brötchen verdienen. Viele Jugendliche, die illegal Musik herunterladen, sind so schon zu Strafen verdonnert worden, die sie über Jahrzehnte abzahlen müssen. Der Höchstsatz liegt bei 250.000 Euro.“ Bitter fügt an, dass was diese Rechtslage und den Verbraucherschutz angeht, in jedem Fall Handlungsbedarf besteht, da es keine allgemein gültige Einheitslösung gibt. Die Verbraucherzentrale schlage den Betroffenen immer vor, einen Anwalt einzuschalten, der dann die weitere Vorgehensweise empfehle. Bundesweit, so die Verbraucherzentrale, tappen jährlich viele tausend Personen in ähnliche Fallen.