Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit treten in Kraft

Gestern ist die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft getreten. Mit den modernisierten Regeln werden die Sicherheitsgrundsätze der EU auch für die Online-Märkte festgelegt.

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Unsere Produktsicherheitsvorschriften bieten die Antwort auf die Herausforderungen, mit denen die Verbraucherinnen und Verbraucher in einer sich rasch wandelnden digitalen Welt konfrontiert sind. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen nur Produkte verkaufen können, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind, und dass gefährliche Produkte auf dem Weltmarkt rückverfolgt und vom Markt genommen werden können.“

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Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit treten in Kraft. ©Depositphotos

Darüber hinaus können sich ab heute Interessenträger, Unternehmen sowie Forscherinnen und Forscher um den EU-Preis für Produktsicherheit 2023 bewerben. In diesem Jahr konzentriert sich der EU-Preis für Produktsicherheit auf innovative Unternehmen, die in die verbesserte Sicherheit junger Menschen investieren.

Neue EU-Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit

Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden. Die Verordnung sieht ein echtes Sicherheitsnetz für Verbraucherinnen und Verbraucher vor, das auf die Sicherheit von Produkten oder Risiken gerichtet ist, die in anderen EU-Rechtsvorschriften nicht geregelt sind, insbesondere durch:

  • Schlüsselelemente wie die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität bei der Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten;
  • Verbesserung der Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf;
  • Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze zum Schutz der Verbraucher/innen vor gefährlichen Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden;
  • Ausweitung der Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist;
  • Ausstattung der nationalen Behörden mit den erforderlichen Instrumenten, um so ihre Durchsetzungsbefugnisse zu stärken;
  • Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher/innen und standardisierte Rückrufmitteilungen.

Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für den Preis für Produktsicherheit 2023

Im Mittelpunkt des EU-Preises für Produktsicherheit 2023 stehen innovative Unternehmen, die in die verbesserte Sicherheit junger Menschen investieren. Erstmals können auch Forscherinnen und Forscher am Wettbewerb teilnehmen. In den verschiedenen Kategorien des Preises für Produktsicherheit werden sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen sowie Nachwuchsforscher/innen und erfahrene Forscherinnen und Forscher ausgezeichnet. Bewerbungen können bis zum 8. September 2023 eingereicht werden.

Hintergrund

Der Online-Verkauf hat in den vergangenen 20 Jahren stetig zugenommen. Aus Statistiken des Safety Gate geht hervor, dass 31 Prozent der Warnmeldungen gefährliche Produkte betreffen, die online verkauft werden. Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit befasst sich mit diesen Herausforderungen der Digitalisierung und auch mit Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologieprodukten.

Die Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit gehörte zu den Maßnahmen, die in der neuen Verbraucheragenda vom November 2020 zur Stärkung der Resilienz der Verbraucher/innen für eine nachhaltige Erholung festgelegt wurden. Die Kommission legte den Vorschlag für eine Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit im Juni 2021 vor, um die Sicherheit von Verbraucherprodukten auf dem Unionsmarkt zu verbessern und den in der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit von 2001 festgelegten allgemeinen Rahmen für die Produktsicherheit zu aktualisieren. Das Europäische Parlament und der Rat nahmen den Vorschlag im März bzw. April 2023 an.

Der EU-Preis für Produktsicherheit wird alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission vergeben. Damit werden unternehmerische Initiativen und Forschungsarbeiten gewürdigt, die durch besonderes Engagement in der gesamten EU die Messlatte für die Sicherheit von Verbraucherprodukten höher legen. Um sich bewerben zu können, müssen Unternehmen ihren Sitz in einem der 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) haben. Ebenso müssen Forscher/innen Staatsangehörige eines EWR-Landes sein oder einer Hochschuleinrichtung mit Sitz im EWR angehören. Nach Prüfung der Zulassungsbedingungen wählt eine Jury aus Politik- und Sicherheitsexperten die Finalistinnen und Finalisten in jeder Kategorie aus. Die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen der offiziellen Gala im Dezember dieses Jahres in Brüssel bekannt gegeben.

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