UPS erhebt Peak-Zuschläge wegen der anhaltenden Coronavirus-Situation

UPS wird den Service während des anhaltenden Ausbruchs des Coronavirus fortsetzen, um die Nachfrage und die Bedürfnisse unserer Kunden zu befriedigen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen und Kunden ihre Versandanforderungen erfüllen können, wenn die Nachfrage nach Luftfrachtkapazität steigt.

UPS Peak Zuschläge

Ab dem 12. April 2020 gelten bis auf Weiteres Peak Zuschläge für internationale Sendungen, da sich die Marktbedingungen mit der anhaltenden Coronavirus-Situation weiterentwickelt haben. Peak Zuschläge können sich auch ohne Vorankündigungen ändern und die Peak Perioden können verlängert oder anderweitig geändert werden. Versender sollten ups.com weiterhin auf Aktualisierungen überprüfen, bevor sie Sendungen anbieten.

Peak Zuschläge werden für Pakete, die während der angegebenen Peak Perioden für die Ursprünge, Ziele und Servicelevels in den unten angegebenen Mengen versendet werden, erhoben. Peak Zuschläge fallen zusätzlich zu allen anderen anfallenden Gebühren an.

A. Peak Zuschlag – Gilt für Sendungen von China (Festland) oder Hongkong SAR nach Europa

Mit Wirkung vom 12. April gilt der Peak Zuschlag bis auf Weiteres für jede Sendung von China (Festland) oder Hong Kong SAR in 19 europäische Länder1 für die nachstehend aufgeführten Services und Peak Perioden. Der Peak Zuschlag wird als Gebühr pro Kilogramm basierend auf dem abrechnungsfähigen Gewicht der Sendung berechnet.

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1 Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, oder das Vereinigte Königreich.

B. Peak Zuschlag – Gilt für internationale (Export-) Sendungen von 19 europäischen Ländern zu allen Zielorten

Ab dem 12. April 2020 gilt der Peak Zuschlag bis auf Weiteres für alle internationalen Sendungen aus den 19 Ländern Europas zu allen Zielen für die nachstehend aufgeführten Services und Peak Perioden. Der Peak Zuschlag wird als Gebühr pro Kilogramm basierend auf dem abrechnungsfähigen Gewicht der Sendung berechnet2

Der Peak Zuschlag gilt auch für Importsendungen, die in die 19 europäischen Länder eingehen und in Rechnung gestellt werden (z.B. Import unfrei), sowie für Sendungen zwischen Drittländern, die in einem der 19 europäischen Länder bezahlt werden.

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1 Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, oder das Vereinigte Königreich.

2 Zusätzlich zu den bestehenden Raten, Gebühren und Zuschlägen. Der UPS Treibstoffzuschlag wird auch auf den temporären Peak Zuschlag berechnet. Wird auf unfrei, Vorauszahlung und Rechnungsstellung an Dritte angewendet, die in den 19 Ländern Europas in Rechnung gestellt werden

UPS Europe SPRL BVBA