Erweiterte Prüfpflichten für Amazon: OLG Frankfurt bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale zur Plattformhaftung
Das OLG Frankfurt am Main hat im Wettbewerbsverfahren zur Haftung von Marktplatzbetreibern geurteilt. Marktplatzbetreiber tragen eine Prüf- und Beseitigungspflicht bei Verstößen gegen Marktverhaltensregeln wie den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte.
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