eBay-Verkäufer muss Schadenersatz für nicht gelieferten Porsche zahlen
Nach einem rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Coburg (Aktenzeichen 21 O 135/13) muss ein eBay-Verkäufer 16.400 Euro Schadensersatz zahlen.
Der Verkäufer hatte auf eBay einen Porsche angeboten. Das erfolgreiche eBay-Gebot lag 16.400 Euro unter dem Durchschnittswert von 53.000 Euro, der Preis für einen vergleichbaren Porsche Carrera. Die Marktlage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wurde berücksichtigt. Die Käuferin konnte nach Ende des eBay-Angebots den Verkäufer weder telefonisch noch schriftlich erreichen. Die Käuferin warf dem Händler vor, er habe einen Rückzieher gemacht, weil sie den Porsche zum Schnäppchenpreis ersteigert hatte.
Vor Gericht bestritt der Anbieter des Fahrzeugs jedoch, dass er die Versteigerung für den Porsche auf eBay eingestellt hatte. Er sagte, er sei Opfer eines Hackerangriffs geworden. Das allerdings konnte er nicht nachweisen. Auch hatte er bei der Polizei keine Anzeige erstattet, wie er behauptet hatte. Überdies war der Luxuswagen in der eBay-Auktion bis in die kleinste Einzelheit beschrieben.
- Urteil des OLG München: Online-Händler müssen Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform umsetzen - 23. Februar 2021
- Betrug bei eBay: 46-Jähriger muss zwei Jahre hinter Gitter - 23. Juli 2016
- PayPal-Kunden abermals im Visier Kriminellen: „Bestätigung Ihrer Zahlung an Ludwig Schröder GmbH & Co. KG“ - 14. Juli 2016