Verordnung über die Online-Streitschlichtung: die gesetzlichen Anforderungen
eBay informiert aktuell wegen zahlreiche Anfragen zur Umsetzung der Informationspflicht aufgrund der EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (EU-Verordnung 524/2013).
Aufgrund Artikel 14 Abs. 1 dieser Verordnung sind in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform (Online-Streitschlichtungsplattform) der EU bereitzustellen.
Erfahren Sie mehr über die Online Streitschlichtungsplattform (in Englisch)
Diese Anforderung gilt seit dem 9. Januar 2016.
Bei eBay können Verkäufer diesen Link entweder in ihre Artikelbeschreibungen aufnehmen oder ihn in das Feld „zusätzlich, gesetzlich geforderte Angaben“ im Rahmen des Impressums in „Mein eBay“ hinterlegen.
eBay rät Ihnen, bezüglich der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderung mit Ihrem Rechtsanwalt oder sonstigen Rechtsbeistand Kontakt aufzunehmen.
- Galeria Karstadt Kaufhof schließt 16 Filialen - 26. April 2024
- Joyful by Nature: Kneipps Kampf ums Markenrecht - 26. April 2024
- Zando: Südafrikanischer Moderiese nimmt den Kampf gegen internationale Giganten wie Temu und Shein auf - 26. April 2024