UPDATE – Deutsche Gerichte kippen einseitige Preiserhöhungen von Netflix und Spotify
In einem bedeutsamen Urteil hat das Berliner Kammergericht die Geschäftspraktiken der Streaming-Anbieter Netflix und Spotify in Deutschland auf den Prüfstand gestellt. Diese Unternehmen hatten ihre Preise erhöht, ohne dass die Kunden dem zustimmen mussten. Die Urteile des Gerichts basieren auf Klagen, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die beiden Unternehmen eingereicht wurden. Das Gericht entschied, dass die von vzbv angefochtenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix nicht nur unzulässig sind, sondern auch zukünftige einseitige Preiserhöhungen durch Streaming-Dienste in Deutschland grundlegend in Frage stellen könnten.
Das Landgericht Berlin hatte bereits im Dezember 2021 und im Juni 2022 den beiden Streaming-Diensten die weitere Nutzung dieser Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern untersagt. Die Berufungen von Netflix und Spotify gegen diese Entscheidungen wurden am 15. November 2023 abgelehnt. Das Kammergericht stellte fest, dass die Anbieter kein berechtigtes Interesse haben, sich das einseitige Recht zur Preisanpassung vorzubehalten. Es wäre ihnen ohne erheblichen Aufwand möglich, die Zustimmung der Nutzer zu einem erhöhten Preis einzuholen. Falls die Zustimmung nicht erteilt wird, könnten die Anbieter das Vertragsverhältnis kündigen. Darüber hinaus verstoßen die Klauseln gegen das Gebot der Reziprozität, da Netflix und Spotify sich das Recht vorbehalten, die Preise zu erhöhen, wenn die Kosten steigen, sich aber nicht verpflichten, bei sinkenden Kosten die Preise zu senken.
Zusammenfassung
- Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass die Preisänderungsklauseln von Netflix und Spotify unzulässig sind.
- Die Entscheidungen basieren auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
- Die Unternehmen dürfen ihre Preise nicht einseitig erhöhen, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen.
- Die Urteile könnten zukünftige einseitige Preiserhöhungen durch Streaming-Dienste in Deutschland beeinflussen.
- Die abgelehnten Berufungen bestätigen das Urteil des Landgerichts Berlin, das den Unternehmen bereits die Nutzung dieser Klauseln untersagt hatte.
- Die Klauseln verstoßen gegen das Gebot der Reziprozität, da sie nur Preiserhöhungen, aber keine Preissenkungen bei fallenden Kosten vorsehen.
Update: Kommentar von Spotify vom 24.11.2023, 19 Uhr
Die Möglichkeit, unsere Preise anzupassen, wird nicht in Frage gestellt und die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird, da wir uns dabei nicht auf die angegriffene Klausel stützen. Wie immer befolgen wir die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in jedem Markt, in dem wir tätig sind. Bestehende Abonnent*innen haben eine E-Mail mit den neuen Preisen für ihr Konto erhalten und haben drei Monate Zeit, diese zu prüfen und sich für den neuen Preis zu entscheiden. Für neue Abonnent*innen gilt der neue Preis seit dem 2. Oktober 2023.
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