Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist

Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online – auch Milchprodukte, Obst oder Fleisch. Das spart Zeit, kann jedoch auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage.

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Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist. ©Depositphotos

Für Lebensmittel-Shops im Internet gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für stationäre Supermärkte. „Das heißt, dass sie alle Angaben online zur Verfügung stellen müssen, die auf der Verpackung stehen“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. „Denn nur so können sich Käuferinnen und Käufer über Zutaten, allergieauslösende Stoffe oder die Packungsgröße informieren.“

Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. „Es muss erst bei der Lieferung ersichtlich sein“, erklärt Rempel. „Daher ist es kein Reklamationsgrund, wenn die gelieferte Milch bereits am nächsten Tag abläuft.“ Frische und verderbliche Waren wie Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse können auch nicht einfach zurückgegeben werden. „Für solche Produkte gibt es kein Widerrufsrecht“, warnt Rempel.

Ist der Käse angeschimmelt oder die Wurst verdorben, sollte das hingegen unbedingt reklamiert werden. „Bei Lebensmittellieferungen gibt es ein Recht auf einwandfreie Ware, genau wie bei anderen Produkten“, sagt R+V-Experte Rempel. Der Online-Shop muss in diesem Fall für Ersatz sorgen. Wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist, können Kundinnen und Kunden vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Um Anspruch auf eine Reklamation durchzusetzen, empfiehlt sich, die Ware direkt nach der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Fehlt etwas oder sind die Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand, sollte dies dem Online-Händler schnellstmöglich mit einem Foto als Beweis gemeldet werden.

R&V-Infocenter