Autoren Archiv

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und § 33 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Es ist ihr Auftrag, durch Rechtsforschung, Rechtsberatung, Information und Rechtsdurchsetzung zur Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beizutragen.
-
1 Jahr Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale zieht trotz weiteren Klärungsbedarfs positive Bilanz
Seit 13.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung… Mehr ›
-
Wettbewerbszentrale geht gegen „gekaufte“ positive Kundenbewertungen vor
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Gutscheinwerbung eines Elektronikhändlers außergerichtlich unterbunden. Dieser hatte auf der Verkaufsplattform Amazon Produkte zum Kauf angeboten und der Ware beim Versand einen Gutschein beigefügt. Darauf stand geschrieben: „Sie sind zufrieden mit dem Produkt? Dann bieten wir… Mehr ›