Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen Zalando wegen irreführender Werbung
Nach einer Abmahnung im September hat die Wettbewerbszentrale nun Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler Zalando beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie hatte jüngst gegenüber dem Unternehmen beanstandet, dass dieses bei verschiedenen Artikeln mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden geworben hatte:
Zalando hatte im Rahmen seiner Internetpräsenz bei verschiedenen Bekleidungsartikeln nach Eingabe der gewünschten Größe durch den Benutzer auf einen begrenzten Warenvorrat mit Angaben wie „3 Artikel verfügbar“ hingewiesen. Dadurch wurde bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, man müsse sich mit einer Bestellung beeilen, um von einer begrenzten Bestellmöglichkeit noch Gebrauch machen zu können. Richtig war allerdings, dass man die Anzahl der bestellten Produkte später im Warenkorb beliebig erhöhen konnte, also durchaus mehr als der zunächst angegebene begrenzte Warenvorrat zur Verfügung stand.
Die Wettbewerbszentrale stuft dies als irreführende und damit unlautere Angebotspraxis ein und verlangt deren Unterlassung. Nachdem außergerichtliche Einigungsbemühungen scheiterten, verfolgt sie ihren Anspruch nunmehr gerichtlich mit einer Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin (dortiges Az. 15 O 480/15).
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