Aktualisierter eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen
Ab 1. Januar 2009 verbietet eBay grundsätzlich den Handel mit Elfenbein und Elfenbeinprodukten. Betroffen sind alle Elfenbeinarten, unabhängig von ihrer Herkunft.
Unter engen Voraussetzungen dürfen nur noch antike Klaviere mit Elfenbeintatstaturen und antike Holzarbeiten mit Elfenbeinintarsien gehandelt werden, wenn deren Herstellung vor 1900 erfolgte. Das Herstellungsjahr muss durch ein Zertifikat eines anerkannten Fachmannes nachgewiesen und das Zertifikat muss in der Artikelbeschreibung abgebildet
werden.
Diesen eBay-Grundsatz und weitere Details finden Sie hier. Hintergrundinformationen zum Elfenbeinhandel finden Sie auch auf den Internetseiten des IFAW.
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