19. März 2024

Autor: Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Pexels ©PhotoMix Company CCO Public Domain

Bundesgerichtshof zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in einem Mobilfunkvertrag, die den Gebrauch des Internets auf bestimmte Endgeräte beschränkt, unwirksam ist. Dies verstößt gegen die Endgerätewahlfreiheit gemäß EU-Verordnung. Ein Telekommunikationsunternehmen darf diese Klausel nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden.

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