Altersgerechtes Wohnen – welche Förderungen gibt es?

Sich noch im Alter im Eigenheim eigenständig bewegen – viele Menschen wünschen sich ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu genießen. Einem Ort, der Ihnen Geborgenheit, Vertrauen und Sicherheit gibt. In einem gewohnten Umfeld zu leben, ist im Alter oft sehr wichtig und stellt die Lebensqualität sicher. Wenn bauliche Gegebenheiten den Alltag erschweren und die Selbstständigkeit einschränken, sollten entsprechende Umbaumaßnahmen ergriffen werden, die ein barrierefreies Wohnen möglich machen. Wohnungsanpassungen können unter gewissen Umständen von Staat oder anderen Kostenträgern finanziell gefördert werden. Worauf kommt es dabei an und wie gestalten sich die Fördermittel für das altersgerechte Wohnen?

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Altersgerechtes Wohnen – welche Förderungen gibt es? pixabay.com ©Mizianitka (Creative Commons CC0)

Welche Zuschüsse zum „altersgerechten Wohnen“ gibt es vom Staat?

In Kooperation mit der KfW-Förderbank hat die Bundesregierung Förderprogramme wie „Altersgerecht umbauen“ und „Wohnraum modernisieren“ ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang erhalten Antragssteller ein Darlehen, um alle nötigen Umbaumaßnahmen zu finanzieren und von günstigen Zinsen zu profitieren. Einzelne Länder halten ebenso zahlreiche Förderprogramme bereit.

Wer bezuschusst das „altersgerechte Wohnen“ noch?

Bedingt ist auch eine Kostenübernahme sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln von den Kranken- und Pflegekassen möglich. Erstattet werden können unter bestimmten Anforderungen Pflegebetten, Badewannenlift oder Hygieneartikel, solange diese von einem Arzt verordnet werden. Bei Nachweis eines Pflegegrades nach dem Pflegeversicherungsgesetz finanziert die Pflegekasse bei entsprechender Erfüllung aller Auflagen bauliche Maßnahmen, technische Hilfsmittel und geeignete Ausstattung. Ferner fördert die Pflegeversicherung nach Anerkennung aller Voraussetzungen den Erwerb und den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 €. Auch die KfW übernimmt bei Bedarf bis zu 10 % der Kosten, maximal jedoch 5.000 €.

Kann man seine Mietwohnung barrierefrei umbauen?

Grundsätzlich kann eine Mietwohnung altersgerecht umgebaut werden. Jedoch ist hier die Einwilligung des Vermieters nötig. Dieser kann gewisse Umbaumaßnahmen untersagen. Im schlimmsten Fall müssen Mieter die Wohnung bei Auszug wieder in den Urzustand zurücksetzen, was im Mietvertrag verankert und damit verpflichtend ist. Viele Vermieter erkennen jedoch den Vorteil von barrierefreiem Wohnraum, der sich ebenso für Familien mit Kindern, Menschen mit Einschränkungen und Rollstuhlfahrern von Vorteil zeigt. In den meisten Fällen gewinnt eine Immobilie damit an Wert und gewinnt auf dem Immobilienmarkt an Attraktivität.

Wo kann ich mich über Fördermittel informieren?

Informationen zu möglichen Fördermitteln halten unter anderem Kommunen, Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Handwerkskammer oder Pflegedienste bereit. Auch Immobilienunternehmen haben meist Experten vor Ort, die sich mit dem Thema auskennen.

Eine gute Anlaufstelle ist eine von 200 Wohnberatungsstellen in Deutschland. Diese bieten neben den Tipps zur individuellen Finanzierung und den Überblick über alle infrage kommenden Kostenübernahmeoptionen auch Unterstützung bei Anträgen, vermitteln zuverlässige Firmen für den Umbau und beraten umfänglich über entsprechende Maßnahmen. Die Beratungsleistungen werden durch ein umfassendes Netzwerk optimal ergänzt. Ebenso kann eine Recherche im Internet einen ersten Überblick verschaffen. Seriöse Informationen finden sich dazu vor allem auf den Seiten des Bundes.