Reduzierung des Verpackungsmülls: Neues EU-Abkommen für mehr Kreislaufwirtschaft mit PFAS-Verbot bis 2030

Die Europäische Union hat einen entscheidenden Schritt zur Reduzierung des Verpackungsmülls und zur Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaft unternommen. Mit dem jüngsten vorläufigen Abkommen zwischen dem Parlament und dem Rat werden neue Regeln eingeführt, die das Ziel verfolgen, Verpackungen in der EU sicherer und nachhaltiger zu gestalten.

Reduzierung des Verpackungsmülls: Neues EU-Abkommen für mehr Kreislaufwirtschaft
Reduzierung des Verpackungsmülls: Neues EU-Abkommen für mehr Kreislaufwirtschaft. AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

Berichterstatterin Frédérique Ries (Renew, BE) sagte: „Zum ersten Mal setzt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung des Verpackungsmülls, unabhängig vom verwendeten Material. Wir rufen alle Industriesektoren, EU-Länder und Verbraucher auf, ihren Teil zum Kampf gegen überflüssige Verpackungen beizutragen. Das Verbot von Chemikalien in Lebensmittelverpackungen für immer ist ein großer Sieg für die Gesundheit der europäischen Verbraucher. Es war auch wichtig, dass die Umweltambitionen mit der industriellen Realität übereinstimmen. Die Vereinbarung fördert die Innovation und sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor.“

Reduzierung des Verpackungsmülls, mehr Kreislaufwirtschaft

Das Abkommen sieht vor, alle Verpackungen recycelbar zu machen, die Menge schädlicher Substanzen zu minimieren, unnötige Verpackungen zu reduzieren, die Verwendung von recyceltem Material zu fördern und die Sammlung sowie das Recycling zu verbessern. Ziel ist die Reduzierung des Verpackungsmülls und die damit verbundene Umweltbelastung signifikant zu reduzieren.

Einschränkungen und Verbote für bestimmte Verpackungsformate

Bis 2030 sollen spezifische Verpackungsreduzierungsziele (5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040) erreicht werden, insbesondere durch die Reduktion von Plastikverpackungsabfällen. Bestimmte Einwegplastikverpackungen, wie z.B. Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, werden ab dem 1. Januar 2030 verboten sein.

Verbot von „ewigen Chemikalien“

Um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden, wurde das Verbot der Verwendung von sogenannten „ewigen Chemikalien“ (PFAS) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, beschlossen. Dies markiert einen bedeutenden Fortschritt im Schutz der Gesundheit der europäischen Verbraucher.

Förderung von Wiederverwendung und Nachfüll-Optionen

Das Abkommen setzt spezifische Ziele für wiederverwendbare Verpackungen bei alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken bis 2030 (mindestens 10%). Endverteilern von Getränken und Take-Away-Essen wird auferlegt, den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, eigene Behälter mitzubringen.

Recycelbare Verpackungen und verbesserte Abfallsammlung

Es wurde vereinbart, dass alle Verpackungen recycelbar sein müssen, wobei strikte Kriterien durch nachgeordnete Gesetzgebung definiert werden. Weitere Maßnahmen umfassen Mindestziele für den recycelten Inhalt von Verpackungsteilen und höhere Anforderungen an die Recycelbarkeit.

Nächste Schritte

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, müssen das Parlament und der Rat es formal billigen. Dies stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft dar.

Das Engagement zur Reduzierung des Verpackungsmülls und die Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaft in der EU zeigt, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und gleichzeitig die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Meilenstein in der EU-Umweltpolitik und setzt ein starkes Signal für die Notwendigkeit kontinuierlicher Innovation und Beteiligung aller Akteure im Kampf gegen übermäßige Verpackungen.