Neue EU-Initiativen zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen: Ein Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft

In einem großen Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft haben die Mitglieder des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments entscheidende Vorschläge zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie angenommen. Mit einem einstimmigen Votum von 72 Stimmen dafür, keiner dagegen und drei Enthaltungen, setzen sie ein starkes Zeichen für den Umweltschutz und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen.

Neue EU-Initiativen zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen: Ein Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft
Neue EU-Initiativen zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen: Ein Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

Ambitioniertere Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen

Die Abgeordneten streben eine Anhebung der von der Kommission vorgeschlagenen verbindlichen Abfallreduktionsziele an. Konkret fordern sie eine Reduktion von mindestens 20% in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung (gegenüber den vorgeschlagenen 10%) und eine Reduktion von 40% pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, im Lebensmittelservice und in Haushalten (statt der vorgeschlagenen 30%), im Vergleich zum jährlichen Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022. Die EU-Länder sollen sicherstellen, dass diese Ziele auf nationaler Ebene bis zum 31. Dezember 2030 erreicht werden. Zudem sollen höhere Ziele für 2035 (mindestens 30% und 50%) in Betracht gezogen werden.

Erweiterte Produzentenverantwortung für Textilprodukte

Die neuen Regeln sehen erweiterte Produzentenverantwortung (EPR)-Systeme vor, durch die Wirtschaftsakteure, die Textilien auf dem EU-Markt anbieten, die Kosten für deren getrennte Sammlung, Sortierung und Recycling übernehmen müssen. Die Mitgliedstaaten sollen diese Systeme 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie einrichten (gegenüber den von der Kommission vorgeschlagenen 30 Monaten). Parallel dazu sollen die EU-Länder bis zum 1. Januar 2025 die getrennte Sammlung von Textilien für die Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling sicherstellen.

Die Vollversammlung wird voraussichtlich während der Plenarsitzung im März 2024 über ihre Position abstimmen. Dieses Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni weiterverfolgt.

Hintergrund

Jährlich fallen in der EU 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle (131 kg pro Person) und 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an. Allein Kleidung und Schuhe machen 5,2 Millionen Tonnen Abfall aus, was 12 kg Abfall pro Person und Jahr entspricht. Es wird geschätzt, dass weniger als 1% aller Textilien weltweit zu neuen Produkten recycelt werden.

Dieser entschiedene Vorstoß des Europäischen Parlaments markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und kreislauforientierten Wirtschaft.