EU-Verbraucherschutzgruppen klagen gegen werbefreien Aboservice von Meta

Meta Platforms, bekannt für seine sozialen Netzwerke wie Facebook und Instagram, hat diesen Monat in Europa einen werbefreien Abonnementservice eingeführt. Dieser Service, bei dem Nutzer entweder zustimmen müssen, von Meta für verhaltensbasierte Werbung verfolgt und profiliert zu werden, oder eine monatliche Abonnementgebühr für eine werbefreie Version der Plattformen bezahlen müssen, ist jedoch auf Widerstand gestoßen. Die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) und 18 ihrer Mitgliedsorganisationen aus verschiedenen EU-Staaten haben gemeinsam eine Beschwerde bei den Verbraucherschutzbehörden eingereicht. Sie werfen Meta vor, gegen EU-Verbraucherschutzgesetze zu verstoßen, indem das Unternehmen unfaire, irreführende und aggressive Praktiken anwendet. Dazu gehören das teilweise Blockieren der Nutzung seiner Dienste, bis die Nutzer eine Wahl getroffen haben, und das Bereitstellen irreführender und unvollständiger Informationen​​.

EU-Verbraucherschutzgruppen klagen gegen werbefreien Aboservice von Meta
EU-Verbraucherschutzgruppen Klagen gegen Meta’s Werbefreien Aboservice ©Depositphotos

BEUC kritisiert, dass Nutzer weiterhin ihre persönlichen Daten preisgeben müssen, selbst wenn sie für den werbefreien Service bezahlen. Darüber hinaus bemängelt die Organisation, dass die Wahl zwischen einem kostenpflichtigen Abonnement und der ‚kostenlosen‘ Option nicht wirklich frei sei, da die ‚kostenlose‘ Option tatsächlich die Preisgabe persönlicher Daten erfordere. Dies wird als irreführend angesehen, da den Verbrauchern nicht klar gemacht wird, dass ihre Daten weiterhin gesammelt und für andere Zwecke als Werbung genutzt werden könnten. BEUC stellt auch die Höhe der Abonnementgebühren in Frage, die als abschreckend für die Nutzer angesehen werden, und argumentiert, dass Verbraucher nicht für den Schutz ihrer Privatsphäre bezahlen sollten. Die Kosten für den werbefreien Service betragen 9,99 Euro monatlich für Webnutzer und 12,99 Euro für iOS- und Android-Nutzer. Meta behauptet, dass diese Preise im Einklang mit ähnlichen Angeboten von YouTube, Spotify und Netflix stehen​​.

Die Beschwerde von BEUC beleuchtet auch Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Meta. Obwohl die irische Datenschutzkommission, die führende Datenschutzbehörde von Meta in der EU, das Angebot von Meta seit einigen Monaten bewertet, hat sie noch keine Schlussfolgerungen kommuniziert. BEUC hat angedeutet, dass sie möglicherweise später eine Beschwerde bezüglich der Datenschutzkonformität von Meta einreichen wird, nachdem sie ihre eigene Bewertung der Probleme abgeschlossen hat​​.

Das Modell „Zahlen oder Zustimmen“, das Meta in der EU durchzusetzen versucht, wurde ursprünglich in Österreich von der Tageszeitung „Der Standard“ eingeführt, woraufhin ähnliche Cookie-Paywalls bei einer Reihe von Nachrichtenverlagen in Deutschland und anderen EU-Ländern aufkamen. Die Datenschutzorganisation noyb hat seit 2021 gegen diesen Ansatz Beschwerden bei verschiedenen Datenschutzbehörden eingereicht, da das Modell die Leser dazu zwinge, ihre eigenen Daten zu „überhöhten Preisen zurückzukaufen“​​.

Das Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (CPC) hat in den letzten Jahren koordinierte Aktionen zum Verbraucherschutz in der EU eingeleitet, indem es mehrere Organisationen zusammengebracht hat, um gemeinsame Bedenken anzugehen. Der Prozess bezieht auch die Europäische Kommission mit ein, um den Dialog zu erleichtern, Probleme zu bewerten und Druck auf unfaire Praktiken auszuüben. Obwohl das CPC-Netzwerk selbst keine Bußgelder verhängen kann, können nationale Verbraucherschutzbehörden weiterhin auf lokaler Ebene durchsetzen, wenn Probleme nicht durch den Dialog- und Verpflichtungsprozess gelöst werden​​.