Kommission stärkt Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und schlägt digitalen Euro vor

Die Kommission hat Vorschläge vorgelegt, die den Euro als Bargeld stärken und gleichzeitig einen digitalen Euro ermöglichen sollen. Durch die Einstufung von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel soll der Zugang zu Euro-Banknoten und –Münzen sowie die Möglichkeit, damit zu bezahlen, sichergestellt werden. Gleichzeitig wird ein Rahmen für eine neue digitale Form des Euro geschaffen, die die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte.

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Kommission stärkt Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und schlägt digitalen Euro vor. ©EU-Kommission

Exekutiv-Vizepräsident ValdisDombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, sagte: „Der Euro ist eindeutig eine europäische Erfolgsgeschichte: eine vertrauenswürdige globale Währung, die für unsere Stärke, unsere Einheit und unsere Solidarität steht. Da sich jedoch immer mehr Menschen dafür entscheiden, digital zu bezahlen, sollte der Euro das digitale Zeitalter widerspiegeln und darauf abgestimmt sein. Ein digitaler Euro würde Bargeld ergänzen, nicht ersetzen.“

Im gesamten Euro-Währungsgebiet und darüber hinaus nutzen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen seit nunmehr über zwei Jahrzehnten Euro-Münzen und -Banknoten als Zahlungsmittel. Obgleich einer Umfrage zufolge 60 Prozent der Befragten weiterhin die Möglichkeit haben möchten, Bargeld zu verwenden, entscheiden sich doch immer mehr Menschen dafür, digital zu bezahlen. Dabei nutzen sie Karten und Anwendungen, die von Banken sowie von anderen Finanzunternehmen und Digitalunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Trend hat sich durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt.

Digitaler Euro als Ergänzung zu Bargeld

Kommissarin MaireadMcGuinness, zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, sagte: „Der Eintritt des Euro in das digitale Zeitalter ist ein wichtiges europäisches Projekt. Ich bin mir sicher, dass ein digitaler Euro als Ergänzung zu Bargeld für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der gesamten EU von Vorteil sein wird. Aber ich bin mir auch bewusst, dass es nicht ohne das Vertrauen der Menschen geht. Der heutige Vorschlag wird dazu beitragen, der Debatte darüber, was ein digitaler Euro ist und welche Vorteile mit seiner Einführung verbunden sind, einen Rahmen zu geben. Wir stehen erst am Anfang eines langen demokratischen Prozesses, der in enger Abstimmung mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und natürlich der Europäischen Zentralbank abläuft. Die Zentralbank wird entscheiden, ob und wann der digitale Euro eingeführt wird.“

Bargeld & digitaler Euro: zwei sich ergänzende Maßnahmenpakete

Die Kommission hat zwei sich ergänzende Maßnahmenpakete vorgeschlagen. Sie sollen dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen. Dabei handelt es sich um

  • einen Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel: Er soll die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen, dass es als Zahlungsmittel weithin akzeptiert wird und für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.
  • einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen: Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten privater Unternehmen – eine zusätzliche Option haben, durch die sie mit einer weithin akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlichen Geldes im Euro-Währungsgebiet digital bezahlen können. Mit dem heutigen Vorschlag wird – nach seiner Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – zwar der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen, doch liegt die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, letztlich bei der Europäischen Zentralbank.

Vorteile des digitalen Euro

Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis erklärte die Vorzüge der beiden Lösungen: „Mit den heutigen Vorschlägen wird auch sichergestellt, dass Bargeld weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung steht und dass die Europäische Zentralbank im Laufe der Zeit die praktischen Aspekte des digitalen Euro ausarbeiten kann. Der digitale Euro wäre sicher und bequem und würde Online- und Offline-Zahlungen in Echtzeit ermöglichen. Er würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern neben privaten digitalen Zahlungsoptionen wie Karten und Apps mehr Wahlmöglichkeiten bieten. Und er würde allen für eine kostenlose Nutzung unter strikter Wahrung des Datenschutzes zur Verfügung stehen.“

Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel

Euro-Bargeld ist im Euro-Währungsgebiet „gesetzliches Zahlungsmittel“. Mit diesem Vorschlag soll rechtlich verankert werden, was das in der Praxis bedeutet, wobei der besondere Schwerpunkt auf Akzeptanz und Zugang liegt. Obwohl die Akzeptanz von Bargeld im Euro-Währungsgebiet im Durchschnitt hoch ist, sind in manchen Mitgliedstaaten und Bereichen Probleme aufgetreten. Mittlerweile haben einige Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten beim Zugang zu Bargeld, beispielsweise aufgrund der Entfernung von Geldautomaten und der Schließung von Bankfilialen.

Mit dem heutigen Vorschlag soll gewährleistet werden, dass Bargeld im gesamten Euro-Währungsgebiet auch in Zukunft weithin angenommen wird und die Bürgerinnen und Bürger einen ausreichenden Zugang zu Bargeld haben, um auf Wunsch Barzahlungen leisten zu können.

Mitgliedsstaaten müssen Zugang und Akzeptanz zu Bargeld gewährleisten

Die Mitgliedstaaten werden eine breite Akzeptanz von Barzahlungen sowie einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld gewährleisten müssen. Sie werden verpflichtet sein, die Lage zu beobachten, darüber Bericht zu erstatten und Maßnahmen zu ergreifen, um möglicherweise festgestellte Probleme zu beheben. Die Kommission könnte bei Bedarf eingreifen und Maßnahmen vorgeben.

Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass jeder im Euro-Währungsgebiet seine bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen kann und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten hat. So wird die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen, die in der Regel stärker auf Barzahlungen setzen, wie z. B. ältere Menschen, gewährleistet.

Digitaler Euro

Um sich an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen, prüft die Europäische Zentralbank (EZB) die Möglichkeit der Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld. Auch andere Zentralbanken weltweit prüfen die Einführung einer digitalen Währung. Der digitale Euro würde den Verbrauchern zusätzlich zu den bereits bestehenden Optionen eine neue europaweite Zahlungslösung bieten. Dies bedeutet mehr Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher und eine stärkere internationale Rolle für den Euro.

Ergänzend zu bestehenden Karten und Apps

Wie das Bargeld heute gäbe es auch den digitalen Euro neben bestehenden nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln wie Karten oder Anwendungen. Er würde wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen könnten im gesamten Euro-Währungsgebiet jederzeit mit dem digitalen Euro bezahlen.

Digitaler Euro online und offline verfügbar

Vor allem würde der digitale Euro sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen, das heißt. Zahlungen könnten von Gerät zu Gerät ohne Internetverbindung geleistet werden. Während Online-Transaktionen denselben Schutz der Privatsphäre bieten würden wie bestehende digitale Zahlungsmittel, wären der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz für die Nutzerinnen und Nutzer bei Offline-Zahlungen in besonders hohem Maße gewährleistet: Sie müssten bei digitalen Zahlungen weniger personenbezogene Daten offenlegen, als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist, so als würden sie mit Bargeld bezahlen oder an einem Geldautomaten Geld abheben. Niemand könnte sehen, was die Menschen bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden.

Bereitstellung über Banken

Banken und andere Zahlungsdienstleister in der gesamten EU würden den digitalen Euro für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bereitstellen. Grundlegende Dienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro würden für Privatpersonen kostenlos angeboten. Um die finanzielle Inklusion zu fördern, könnten Personen, die kein Bankkonto haben, bei einem Postamt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung, z. B. einer lokalen Behörde, ein Konto eröffnen und unterhalten. Der digitale Euro wäre zudem leicht zu nutzen, auch für Menschen mit Behinderungen.

Annahmeverpflichtungen mit Ausnahmen

Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen, mit Ausnahme sehr kleiner Händler, die sich gegen die Annahme digitaler Zahlungen entscheiden.

Währungshoheit der EU in der sich digitalisierenden Welt

Die breite Verfügbarkeit und Nutzung von digitalem Zentralbankgeld wäre auch für die Währungshoheit der EU wichtig, insbesondere, wenn andere Zentralbanken in aller Welt mit der Entwicklung digitaler Währungen beginnen. Sie ist auch vor dem Hintergrund des sich entwickelnden Marktes für Kryptowährungen von Bedeutung.