EU-Kommission erhebt Wettbewerbsbedenken gegen Apple Pay: Untersuchung möglicher Marktmissbräuche eingeleitet

Im Fokus der aktuellen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission steht Apple Pay, Apples eigene mobile Geldbörse auf iPhones und iPads. Es geht um den Vorwurf, dass Apple durch seine Praktiken im Bereich mobiler Zahlungstechnologien möglicherweise gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt.

EU-Kommission erhebt Wettbewerbsbedenken gegen Apple Pay: Untersuchung möglicher Marktmissbräuche eingeleitet
EU-Kommission erhebt Wettbewerbsbedenken gegen Apple Pay: Untersuchung möglicher Marktmissbräuche eingeleitet ©onlinemarktplatz.de

Die EU-Kommission hat Apple eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der die vorläufige Auffassung geäußert wird, dass Apple auf dem Markt für intelligente Mobilgeräte eine beträchtliche Marktmacht besitzt und auf den Märkten für mobile Geldbörsen eine beherrschende Stellung innehat. Der Hauptkritikpunkt ist, dass Apple Pay die einzige mobile Geldbörse ist, die auf iOS-Geräten auf die erforderlichen NFC-Inputs zugreifen kann. Diese Exklusivität resultiert daraus, dass Apple Drittentwicklern von Apps für mobile Geldbörsen keinen Zugang zu diesen NFC-Inputs gewährt. NFC (Nahfeldkommunikation) ist eine Schlüsseltechnologie für kontaktlose Zahlungen in Geschäften und wird in Europa in vielen Verkaufsstellen eingesetzt.

Die Kommission äußert Bedenken, dass diese beherrschende Stellung von Apple den Wettbewerb einschränkt, indem andere Wettbewerber vom Markt für mobile Geldbörsen auf iPhones ausgeschlossen werden. Dies könnte die Innovation hemmen und die Auswahl für Verbraucher verringern. Sollten sich diese Bedenken bestätigen, würde dies einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.

Die Untersuchung des Verhaltens von Apple im Zusammenhang mit Apple Pay ist seit dem 16. Juni 2020 im Gange. Die jüngste Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein formeller Schritt in Untersuchungen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die EU-Kartellvorschriften. Apple hat die Möglichkeit, die Untersuchungsakte der EU-Kommission einzusehen, sich schriftlich zu äußern und eine mündliche Anhörung zu beantragen, um Stellung zu nehmen.

Die EU-Kommission untersucht parallel dazu Apples Geschäftspraxis im App Store, insbesondere in Bezug auf Musik-Streaming und den Vertrieb von E-Books und Hörbüchern. Diese Praktiken könnten letztlich den Verbrauchern schaden, da sie daran gehindert werden könnten, mehr Kaufoptionen und niedrigere Preise wahrzunehmen.