Parship Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig

Parship darf Nutzer:innen nicht automatisch die Verträge zwölf Wochen vor Ablauf verlängern. Das hat das OLG Hamburg für Verträge festgestellt, die Nutzer:innen mit einer Erstlaufzeit von bis zu einem Jahr mit dem Betreiber der Dating-Plattform abgeschlossen haben. Das Parship Urteil betrifft Verbraucher:innen, die bis Ende Februar 2022 Mitglied bei Parship wurden. Ab März 2022 musste der Betreiber der Plattform wegen einer Gesetzesänderung seine AGB anpassen.

Parship Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig
Parship Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig ©Depositphotos

„Es ist ein großer Erfolg für die Nutzerinnen und Nutzer von Parship, dass das Gericht die Vertragsverlängerungen größtenteils für unzulässig erklärt hat. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher geht es hier oft um mehrere hundert Euro“, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv.

Gericht beanstandet Kündigungsklausel

Das Oberlandesgericht Hamburg erklärte Parships automatische Vertragsverlängerung für Sechs- und Zwölf-Monats-Verträge für unwirksam. Es folgte der Argumentation des vzbv, nach der es für die Mitglieder unzumutbar ist, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, sofern sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden möchten. Lediglich in den Fällen eines von Anfang an längeren Vertrages – üblicherweise 24 Monate – sei dies hinzunehmen. Eine einjährige Vertragsverlängerung kostet in der Regel mehrere hundert Euro.

Fristlose Kündigung laut Gericht nicht möglich

Nach Einschätzung des vzbv steht Parship-Nutzer:innen auch das Recht auf eine fristlose Kündigung zu. Laut § 627 BGB ist das möglich, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Anbieter besteht. Das ist für die Offline-Partnervermittlung anerkannt, aber für Online-Angebote noch nicht höchstrichterlich geklärt. Das OLG Hamburg hat die Anwendung des § 627 BGB auf Parship jetzt abgelehnt. Daher wird der vzbv eine Revision prüfen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.

„Die Dating-Plattform erfragt viele sehr private Informationen von den Nutzerinnen und Nutzern. Die Angaben werden laut Betreiber nach psychologisch fundierter Methode bewertet und das Ergebnis auch allen anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Das erfordert deutlich mehr Vertrauen als bei der Offline-Partnervermittlung. Ob den Nutzerinnen und Nutzern ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, wird wohl erst der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden”, so Henning Fischer.

Das Urteil erging in der 2021 vom vzbv eingereichten Musterfeststellungsklage. An der Klage haben sich 1.219 Verbraucher:innen beteiligt.

Weitere Informationen zum Parship Urteil

Übersichtsseite zur Parship-Musterfeststellungsklage auf www.sammelklagen.de