Maßnahmen zum Schutz von eBay-Verkäufern: Teilrückerstattungen, Gutschriften und andere Maßnahmen

eBay weiß, dass der Schutz Ihres Unternehmens für Sie wichtig ist, besonders, wenn Sie Ihren Kund*innen exzellente Serviceleistungen anbieten. eBay hat bereits vor einiger Zeit Maßnahmen zu Ihrem Schutz eingeführt, die hier nochmals in Erinnerung gerufen werden sollen.

Screenshot 2023 06 19 054045
©eBay

Erweiterter Schutz für Verkäufer*innen mit Top-Bewertung und dem Servicestatus “Überdurchschnittlich”

  • Teilrückerstattungen für zurückgegebene Artikel
    • Wenn Artikel in gebrauchtem oder beschädigtem Zustand zurückgegeben werden, können Sie einen Teil des Kaufpreises erstatten. Die Höhe Ihrer Rückerstattungen sollte sich nach dem Zustand des zurückgegebenen Artikels richten – Sie können für den Wertverlust eines Artikels bis zu 50% vom Rückerstattungsbetrag abziehen. Weitere Infos im Verkäuferportal
    • Wir entfernen Bewertungen, Mängel und Fälle aus den Servicestatistiken und kümmern uns um alle offenen Probleme mit Ihren Käufer*innen.
  • Gutschrift für Fälle, in denen der Artikel angeblich „Nicht wie beschrieben“ war

Wird nach einem Kauf fälschlicherweise behauptet, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht, und Sie haben den Käufer oder die Käuferin über den Button „Käufer melden“ gemeldet und diese Meldung wurde von eBay akzeptiert,

  • werden Ihnen die Kosten für die Rücksendung bis zu 3,50 € mit Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben.
  • Außerdem werden negative oder neutrale Bewertungen, Mängel und offene Fälle aus Ihren Servicestatistiken entfernt.

Weitere Informationen

Andere Maßnahmen zum Schutz gewerblicher Verkäufer*innen

  • Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen
    Bei Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben, wie schlechtem Wetter oder Störungen bei Versandservices, die zu Verzögerungen bei der Zustellung von Artikeln führen, passen wir automatisch Ihre Quote nicht fristgemäß verschickter Artikel an und entfernen negative Bewertungen und relevante Mängel. Weitere Infos im Verkäuferportal
  • Missbräuchliches Verhalten von Käufer*innen
    Sie können während des Rückgabeprozesses und mit Hilfe unseres Tools „Probleme klären“ missbräuchliches Verhalten von Käufer*innen melden. Klicken Sie dazu auf den Button „Käufer melden„. Erfahren Sie mehr dazu auf unserer Hilfeseite Lösen von Problemen.
  • Zu Ihren Gunsten geschlossene Käuferschutzfälle Wenn ein eBay-Käuferschutzfall oder ein Einspruch gegen eine Entscheidung zugunsten des Verkäufers entschieden wird, entfernen wir alle Bewertungen und Mängel.

Lesen Sie bitte auch unseren Grundsatz zum Verkäuferschutz.