Welche Unternehmensform als E-Commerce Anfänger wählen?

Wer ein gutes Produkt auf den Markt gebracht hat und dieses in einem Onlineshop anbieten möchte, hat bereits den wichtigsten Schritt geschafft. Doch vor dem Launch des Shops stehen noch einmal wichtige Entscheidungen an, allen voran die der passenden Rechtsform. Es empfiehlt sich, sich sorgfältig über verschiedene Optionen zu informieren.

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Welche Unternehmensform als E-Commerce Anfänger wählen?. pixabay.com ©StartupStockPhotos ​(Creative Commons CC0)

Typische Kriterien zur Auswahl der Rechtsform

Bevor man sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden kann, sollte man erst einmal wissen, welche Unternehmensformen für Onlineshop-Betreiber überhaupt infrage kommen. So kann man sich gezielt zu den in Frage kommenden Rechtsformen informieren und diese auf die wichtigsten Kriterien prüfen:

Unternehmer sollten größten Wert auf die Abwägung der Besteuerung bei unterschiedlichen Unternehmensformen legen. Außerdem gilt es, den organisatorischen Aufwand rund um Gründung und Betrieb möglichst realistisch abzuschätzen. Nicht zuletzt entscheidet aber auch das gewollte oder geduldete Risiko darüber, für welche Rechtsform man sich als Gründer entscheidet. Weiter gilt es zu prüfen, wie viel Eigenkapital man hat, ob man allein gründet oder nicht und wie der allgemeine Ruf einer Rechtsform ist.

Die häufigsten Unternehmensformen im deutschen Onlinehandel

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist mit 39% die häufigste Rechtsform im Onlinehandel deutschlandweit. Bald darauf mit 33% folgen die Einzelunternehmungen. Grundsätzlich kann man feststellen, dass Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG im Onlinehandel häufiger sind als Personengesellschaften.

Welche Rechtsform ist am besten geeignet für einen Onlineshop?

Doch statistische Daten, Zahlen und Fakten sollten nicht isoliert betrachtet werden. Wer einen Online Shop gründet und nachhaltig zufrieden sein möchte, sollte sich also jede der möglichen Rechtsformen genauer ansehen und dann anhand der weiter oben genannten Kriterien eine fundierte Entscheidung treffen:

Einzelunternehmen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist organisatorisch besonders einfach: Es genügt ein Besuch auf dem hiesigen Gewerbeamt, wo der Gewerbeschein ausgestellt wird. Das eingetragene Unternehmen muss dann nur noch dem Finanzamt gemeldet werden, das im Gegenzug eine Steuernummer vergibt. Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich auf einen geringen zweistelligen Betrag.

Vor allem bei Einsteigern ist diese Rechtsform sehr beliebt, denn sie überzeugt durch eine hohe Entscheidungsfreiheit und niedrige buchhalterische Hürden. Diesen Vorteilen steht jedoch ein bedeutender Nachteil gegenüber: Einzelunternehmen müssen im Fall der Fälle komplett haften, eine Haftungsbeschränkung gibt es nicht.

Auch, wenn das Unternehmen erfolgreich wird, ergeben sich Hürden: So werden Einzelunternehmer ab einer bestimmten Gewinnhöhe gewerbesteuerpflichtig. Dazu kommt die Pflicht zur doppelten Buchführung, sobald ein Jahresumsatz von mehr als 600.000€ oder ein Jahresgewinn von 60.000€ in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zustande kommt.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Diese Rechtsform nennt man auch BGB-Gesellschaft, denn sie stellt die einfachste Form der Personengesellschaft dar. Die Gründungsformalitäten sind schnell erledigt: Es reicht aus, wenn jeder Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeeintragung auf seinen Namen vornimmt. Zusammen können die Gesellschafter ihr Unternehmen dann beim Finanzamt anmelden.

Obwohl die Abwicklung sehr einfach ist, sollten die Gesellschafter einen Gesellschaftervertrag aufsetzen. Was die Buchhaltung angeht, so läuft diese in der GbR ähnlich wie im Einzelunternehmen mit dem Unterschied, dass am Ende des Geschäftsjahres die individuellen Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter ermittelt werden müssen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH gehört in Deutschland zu den beliebtesten Rechtsformen bei Startups und eignet sich vor allem für Branchen, in denen sich Gesellschafter vor einer Privathaftung schützen müssen. Dies ist im Handel der Fall. Doch Gründer sollten wissen, dass die GmbH-Gründung mit einem hohen organisatorischen Aufwand einhergeht:

Die Gesellschafter müssen ihr Unternehmen auch im Handelsregister eintragen lassen und den Gesellschaftsvertrag vom Notar beglaubigen lassen. Auch die Stammeinlage von 25.000€ (12.500€ bei Gründung) verursacht Kosten und sorgt dafür, dass GmbH-Gründer ein separates Unternehmenskonto eröffnen müssen. Der größte Vorteil der GmbH ergibt sich aus der Haftungsbeschränkung auf die Stammeinlage.

Unternehmensgesellschaft (UG)

Die Gründung einer UG erfolgt nach einem ähnlichen Prinzip wie die GmbH-Gründung. Auch hierbei wird das Unternehmen zur juristischen Person, was zu einer Haftungsbeschränkung führt, was aber auch eine Handelsregistereintragung sowie einen Gesellschaftervertrag nötig macht.

Im Unterschied zur GmbH müssen die Gesellschafter bei der UG schon ab 1€ Stammeinlage starten. Dabei gilt es zu bedenken, dass eine niedrige Stammeinlage der Kreditwürdigkeit des Unternehmens schaden kann, weil der Bank die Sicherheit fehlt.