EuGH-Urteil gegen Parship: Verbraucher haben Anspruch auf Erstattung

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Online-Partnervermittler Parship (PE Digital) dazu verurteilt, den sogenannten Wertersatz, den Kunden nach einem Widerruf an Parship leisten müssen, grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen. (Urteil vom 08.10.2020 – Rechtssache C-641/19). Beispielrechnung: Kunden mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit von einem Jahr und einem Widerruf nach einem Tag müssten künftig nur noch 1/365tel des Gesamtpreises als Wertersatz zahlen. In der Vergangenheit hatte Parship teilweise bis zu 75 Prozent des Gesamtpreises als Wertersatz verlangt, selbst wenn der Kunde innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss den Widerruf erklärte. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen dazu, den unberechtigt erhobenen Anteil des Wertersatzes zurückzufordern. Dafür stellen die Verbraucherschützer auf www.vzhh.de/parship einen kostenlosen Musterbrief zu Verfügung.

Kunden können Ihr Geld zurückfordern

„Nach diesem Urteil sollten auch Verbraucher, die sich bisher nicht trauten, endlich die Rückzahlung ihres Geldes durchsetzen. Es war nie nachvollziehbar, dass Kunden, die das ihnen zustehende Widerrufsrecht fristgerecht ausübten, ¾ des Produktpreises zahlen sollten. Dieses Vorgehen war geeignet, Verbraucher von der Ausübung ihrer Rechte abzuhalten“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Kunden, denen eine Rückbuchung des als Wertersatz einbehaltenen Betrags nicht möglich war, rät die Verbraucherzentrale dazu, ihre Ansprüche gegenüber Parship jetzt geltend zu machen. Dazu sollten Betroffene die berechtigte Höhe des Wertersatzes unter Zugrundelegung des Tagespreises ermitteln und Parship unter Fristsetzung und per Einschreiben zur Rückzahlung des unberechtigten Teils des Wertersatzes auffordern. Erfolgt keine Erstattung innerhalb der Frist, sollten sie den Anspruch gerichtlich geltend machen. Das ist selbst dann noch möglich, wenn der Wertersatz bereits 2017 gezahlt wurde. Auch die ebenfalls zu PE Digital gehörende Partnervermittlung Elitepartner berechnete den Wertersatz zu hoch.