Rechte beim Online-Shopping: 5 wichtige Punkte, die viele nicht kennen

Im vergangenen Jahr kauften über 85 % der Deutschen Internetnutzer online ein. Regelungen zu Rückgabefristen, Zahlungsbedingungen und Stornierungen sind den meisten Konsument*innen daher bestens bekannt – denken sie zumindest. Tatsächlich gibt es einige Rechte beim Online-Shopping, die Online-Shoppern zustehen, von denen nur die wenigsten wissen.

Rechte beim Online-Shopping: 5 wichtige Punkte, die viele nicht kennen
Rechte beim Online-Shopping: 5 wichtige Punkte, die viele nicht kennen. AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

Rechte beim Online-Shopping: Das sind die 5 häufigsten Wissenslücken

Übersicht über die Widerrufsfrist und Rücksendepraxis

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay oft freiwillig 30 Tage), im Anschluss haben Konsument*innen dann zusätzlich 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden. Der Widerruf (z. B. per E-Mail) und die Rücksendung können also zeitlich voneinander abweichen, sodass die Ware länger als 14 Tage getestet werden kann. Bei Nutzung über eine Prüfung hinaus müssen Käufer*innen jedoch womöglich einen sogenannten Wertersatz leisten.

Besonderheiten der Widerrufsfrist bei getrennter Lieferung und Abonnements

Werden zwei Waren auf einmal bestellt, aber getrennt geliefert, läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Erscheint also etwa das zweite bestellte Buch erst in drei Monaten, können Konsument*innen auch das erste, sofort gelieferte noch nach drei Monaten und 14 Tagen widerrufen. Anders ist dies aber bei regelmäßiger Lieferung im Rahmen von Abos (z. B. Rasierklingen, Katzenfutter etc.): Hier läuft die Frist ab Erhalt der ersten Ware.

Ausnahmen und Wertersatzpflicht bei der Rückgabe von Waren

Nur die wenigsten Waren sind Hygieneartikel und vom Widerruf ausgenommen. Auch probegeschlafene Matratzen können laut EuGH zurückgeben werden, ebenso getragene Badeanzüge oder Schuhe. Aber Achtung: Bei Nutzung über eine Prüfung hinaus müssen Konsument*innen unter Umständen Wertersatz leisten, sodass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Hierfür ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen Wertersatz Voraussetzung.

Rücksendung ohne Originalverpackung und Ausnahmen bei hochwertigen Produkten

Auch wenn die Originalverpackung fehlt, können Konsument*innen die Ware im Rahmen des Widerrufs zurücksenden. Die häufig verwendete AGB-Klausel: „Rücksendung nur in Originalverpackung“ ist unwirksam, auch das sind Ihre Rechte beim Online-Shopping. Ein Toaster kann also auch in einem Schuhkarton retourniert werden, ohne dass der Händler etwas vom Kaufpreis abziehen dürfte. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verpackung Teil des (hochwertigen) Produktes ist, wie z. B. bei einer Rolex-Uhr oder einem Parfüm. Hier dürfen Konsument*innen zwar auch widerrufen, müssen aber mit Abzügen bei fehlender Verpackung rechnen.

Bindende Verträge und die Unzulässigkeit einseitiger Stornierungen durch Händler

Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht seinerseits einfach die Bestellung „stornieren“ – beispielsweise, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis ausgezeichnet war. Das geht nur unter engen Voraussetzungen wie einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum. Rechte beim Online-Shopping – Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen Bezahlung (z. B. Paypal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden.