vzbv klagt erfolgreich gegen Geldeintreiber der Otto Group
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die EOS Investment GmbH die Kosten für Inkassotätigkeiten nicht auf Verbraucher:innen abwälzen darf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
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