Rechtlicher Rahmen für Verbraucher bei Onlinegeschäften

Die im Internet vertriebenen Produkte und angebotenen Dienstleistungen unterliegen gewissen rechtlichen Regelungen, die insbesondere den Verbraucher vor zusätzlichen Kosten oder Risiken schützen sollen. Insbesondere gelten die Grundlagen für gewerbliche Händler, denn diese müssen in ihrem Angebot sicherstellen, dass alle nötigen Angaben enthalten sind und sie nicht Gefahr laufen, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden. Sollte bestimmte Angaben fehlen, so haben Verbraucher generell gute Chancen auf einen Widerruf des Kaufgeschäftes.

Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag auf, welche Verbraucherrechte derzeit gelten und an welchen Punkten demnächst Änderungen in Kraft treten.

Hinweis- und Belehrungspflicht seitens des Händlers
Grundsätzlich sind zwei gleichlautende Willenserklärungen notwendig, um den über das Internet angebahnten Vertragsabschluss auch tatsächlich zu vollziehen. Der Verbraucher unterbreitet dem Händler sodann ein Kaufangebot, jeweils auf Maßgabe seines Verkaufsangebotes, welches er mit der Bestätigung via Mail beispielsweise annimmt. Die direkt im Anschluss an das Kaufangebot versandte E-Mail, die wesentliche Details des Kaufs nochmal auflistet, muss hingegen klar als eine solche Informationsnachricht gekennzeichnet sein. Als Verbraucher können Sie also allein aufgrund dieser Mail keine Rückschlüsse auf einen Vertragsabschluss ziehen. Insbesondere von dieser Regelung ausgenommen sind sogenannte Vertragsfallen, also augenscheinlich kostenfreie Angebote mit tatsächlichen Kosten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise aufgelistet wurden. Solche Geschäfte sind in der Regel unwirksam beziehungsweise anfechtbar, des Weiteren kann es sich in manchen Fällen um Betrug handelt. Der Gesetzgeber hat in diesem Zuge gehandelt und vor einiger Zeit eine Pflicht zur Anzeige einer kostenpflichtigen Bestellung fixiert – Jeder Vorgang, der eine Forderung gegenüber den Kunden auslöst, ist etwa in der Form „Jetzt kostenpflichtig bestellen!“ am Ende des Bestellvorganges mit allen wesentlichen Kostendetails aufzulisten und vom Kunden zu bestätigen.

Ihre Rechte im Detail
Nicht jeder Onlinehändler handhabt Reklamationen oder Widersprüche gleichsam korrekt, vielfach lässt sich eher das reine Gegenteil feststellen. Hier wird gemauert und verzögert, der Kunde bekommt falsche Aussagen zur Wirksamkeit seines Vertrages und steht nicht selten alleine dar. Aus diesem Grunde haben sich Onlineportale wie beispielsweise bonprix.de schon seit Längerem diesem Thema zugewandt und Methoden entwickelt, die das Vertrauen des Kunden in die Dienstleistung stärken. Dazu zählt beispielsweise ein kostenloser Rückversand, etwa über eine Abholung des Zustelldienstes daheim, um Artikel jeder Art ohne Verzögerungen reklamieren zu können. Des Weiteren werden unabhängige Bewertungsportale eingebracht, sodass der Interessent die ungeschönte Wahrheit zum Kundenservice oder vergleichbarer Faktoren sieht, ohne dass dies der Händler in einer Form beeinflussen könnte.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, welche Rechte Ihnen als Verbraucher bei Onlinegeschäften zustehen:

  • Ein Widerruf kann in jedem Fall binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen ausgesprochen werden, ohne dass dies nachteilige Folgen oder gar Kosten für Sie hätte. Manche Onlinehändler verlängern diese Frist freiwillig um weitere zwei Wochen, um den Kunden eine bessere Möglichkeit zur Anprobe oder zum Testen der Produkte zu geben.
  • Sollte die Ware einen Defekt aufweisen oder insgesamt mangelhaft sein, so greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Erster Ansprechpartner ist hier der Händler, welche auf eigene Kosten für einen Ersatz oder eine Nachbesserung sorgen muss. Grundsätzlich beträgt die Frist bei Verbrauchergeschäften zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen ist jedoch eine Verminderung auf zwölf Monate statthaft. Sofern der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, so wird seitens des Gesetzgebers angenommen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Danach müssen Sie selbst Nachweise erbringen oder auf Kulanz hoffen, um einen Sachmangel durchzusetzen.

Änderungen zum 13. Juni 2014
Ein Gesetz zur Umsetzung von Verbraucherrechterichtlinien wurde am 14. Juni 2013 vom Bundestag beschlossen, es tritt sodann am 13. Juni 2014 in Kraft. Darin definiert sind insbesondere vollkommen neu gefasste Grundsätze von Verbraucherverträgen im BGB, die Informationspflichten sowie Regelungen zu Fernabsatzgeschäften. Des Weiteren wurde das Gewährleistungsrecht angepasst, was eine höhere Transparenz im Onlinehandel schaffen wird.

  • Händler sind verpflichtet, mindestens ein unentgeltliches Zahlungsmittel anzubieten. Aufgrund der großen Verbreitung wird in der Regel auf Lastschrift gesetzt werden, was die Sicherheiten des Kunden aufgrund der Rückgabefristen weiter erhöht. Wählen Sie trotzdem ein kostenpflichtiges Zahlungsmittel, dann dürfen die Gebühren hierfür nicht mit anderen Kosten aufgeschlagen werden, sondern allein den tatsächlichen Kosten entsprechen.
  • Anstatt einen Lieferzeitraum zu nennen, muss ab Wirksamwerden des Gesetzes ein exakter Liefertermin benannt sein.
  • Änderungen sind vor allem im Bereich der Kosten für Rücksendungen gegeben, die ab diesem Zeitpunkt vom Verbraucher zu tragen sind. Hierfür muss der Verbraucher aber entsprechend im Voraus informiert werden, wobei viele Portale aufgrund des Wettbewerbes dazu übergehen werden, zumindest einen Teil der Rücksendekosten auch weiterhin selbst zu tragen.
  • Haben Sie Rückfragen über den Status einer Bestellung, so darf hier keine teure Hotline mehr angegeben werden. Maßgeblichen sind die jeweiligen Grundtarife, die den Höchstbetrag definieren.