Paketversand in die Schweiz – alles Wissenswerte zusammengefasst

Der grenzüberschreitende Handel nimmt weiter zu. Viele Online-Händler aus Deutschland konzentrieren sich vor allem auf den Verkauf in die Nachbarländer Österreich und Schweiz. Insbesondere der E-Commerce-Markt in der Schweiz weist ein beeindruckendes Wachstum auf. Mit einem Umsatz von rund 14 Milliarden Schweizer Franken im Jahr 2022 gewinnt er zunehmend an Bedeutung. Während der Transport von Waren nach Österreich kaum Schwierigkeiten bereitet, ergeben sich bei der Lieferung in die Schweiz einige Besonderheiten.

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Paketversand in die Schweiz – alles Wissenswerte zusammengefasst. ©Depositphotos

Der Schweizer Zoll – das ist zu beachten

Da die Schweiz ein Nachbarland Deutschlands ist und mitten in Europa liegt, denken viele Online-Händler nicht daran, dass für den Versand von Paketen in die Schweiz besondere Versandbedingungen gelten. Das liegt daran, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist. Es sind die umfassenden Zollbestimmungen vom Schweizer Zoll zu beachten.

Wichtig zu wissen ist, dass die Schweiz als einzige Handelsnation weltweit das Gewichtszollprinzip anwendet. Das bedeutet, dass Waren nicht nach ihrem Wert, sondern nach ihrem Gewicht verzollt werden. Die Berechnung der Tarife erfolgt in „Franken pro 100 kg“. Ungenügend deklarierte Pakete dürfen vom Schweizer Zoll geöffnet werden, wobei dem Empfänger eine Gebühr in Rechnung gestellt wird. Ein sorgfältiges Ausfüllen der Begleitpapiere kann helfen, diese Gebühr zu vermeiden.

Viele Online-Händler suchen nach praktikablen Lösungen für die Zollabwicklung im internationalen E-Commerce, um Kostenrisiken zu reduzieren und Prozesse zu vereinfachen. Zu den Anbietern, die neben Versandoptionen auch Zollabfertigungsdienste anbieten, gehört Asendia. Hierbei handelt es sich um einen global agierenden Spezialist für E-Commerce Versandlösungen.

Schweiz – das sind die Transport- und Einfuhrbestimmungen

Für den Versand eines Pakets in die Schweiz müssen alle behördlichen Vorschriften eingehalten werden. Zum einen muss eine Zollinhaltserklärung angebracht werden. Die Zollinhaltserklärung ist ein vom Weltpostvertrag vorgeschriebenes Formular. Sie gibt an, woraus die Sendung besteht und welchen Wert sie hat. Die Zollinhaltserklärung ist die Grundlage für die Berechnung der länderspezifischen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern durch den Zoll. Die Absender sind verpflichtet, die Inhaltserklärung für den Zoll an der Außenseite ihrer Sendung anzubringen. Dazu verwenden sie je nach Wert und Art der Sendung das Formular CN22 oder CN23.

Soll ein Päckchen oder ein Brief von Deutschland aus in ein Land außerhalb der EU verschickt werden, wird das Formular CN22 für Artikel oder Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Sonderziehungsrechten, das entspricht etwa 370 Euro, benötigt. Übersteigt der Wert der Sendung diesen Betrag oder handelt es sich um ein Paket, ist das Formular CN23 zu verwenden. Zusätzlich zum CN23 ist bei der Ausfuhr von Waren mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich.

Beim Versand von Waren in die Schweiz durch einen Online-Händler muss dem Paket neben der Zollinhaltserklärung auch eine Handelsrechnung beigelegt werden. Dies gilt unabhängig von der Art der Ware, auch wenn es sich nur um einen einzelnen Artikel wie zum Beispiel einen Kugelschreiber handelt. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Handelsrechnung nicht im Inneren des Versandkartons, sondern außerhalb des Kartons angebracht wird. Um eine sofortige Erkennung durch den Schweizer Zoll zu ermöglichen, wird eine durchsichtige Klebehülle für die Rechnung empfohlen. Die Rechnung muss ohne Öffnen des Kartons zugänglich sein, andernfalls kann eine Gebühr erhoben werden. Zu beachten ist, dass auf der Handelsrechnung auch die Versandkosten ausgewiesen werden müssen.

Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und somit als Drittland gilt, sind Warenlieferungen aus Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Versender ist jedoch verpflichtet, die Ausfuhr nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch eine sogenannte Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke erbracht werden. Viele Paketdienste bieten diesen Nachweis als Service an.