Gartenzaun und Sichtschutz – Diese rechtlichen Aspekte müssen dabei beachtet werden
Der Schutz der eigenen Privatsphäre ist nicht nur im Internet ein wichtiger Aspekt. Auch im realen Leben will man natürlich nicht alles von sich preisgeben. Deshalb entscheiden sich die meisten Deutschen für einen Zaun oder Sichtschutz, um das Eigenheim vor neugierigen Blicken zu schützen. Dabei spielt selbstverständlich auch das Aussehen eine wichtige Rolle. Welcher Zaun passt auch optisch zu meinem Garten? Ob schmiedeeiserner Zaun, Naturhecke oder Holzzaun, zur Eingrenzung des Grundstückes gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Einen Staketenzaun kaufen kann man ganz bequem online bei Adéquat. Aber der Zaun sollte im besten Fall nicht nur schön aussehen, sondern auch den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Andernfalls muss dieser wieder entfernt werden und im schlimmsten Fall ist auch eine Geldbuße fällig.
Ortsübliches Erscheinungsbild
Generell bleibt es in Deutschland jedem selbst überlassen, wie er sein eigenes Grundstück gestaltet. Vorausgesetzt natürlich, dass man nicht gegen geltende Gesetzte verstößt. Da ein Zaun oder Sichtschutz jedoch meist an der Nachbargrundstücksgrenze platziert wird, müssen beim Aufbau desselbigen einige Dinge beachtet werden. In den meisten Bundesländern gilt hierbei das sogenannte Nachbarrecht, in denen die Richtlinien für Zäune, Hecken und Mauern geregelt sind. Doch diese können von Bundesland zu Bundesland variieren. Deshalb ist es auch nicht möglich, exakte Zahlen zu Errichtung einer Einfriedung zu geben, die immer zutreffen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Zaun in das Gesamtbild des Wohngebiets passen muss, auch ortsübliche Einfriedung genannt. Das ist natürlich ein eher schwammiger Begriff, und nicht selten resultieren daraus Streitigkeiten mit den Nachbarn. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Kauf des Zaunes immer über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren. So spart man sich viel Geld und Nerven.
Lebende Einfriedung
Entscheidet man sich für eine Hecke als Einzäunung des eigenen Grundstückes, gibt es noch weitere Dinge zu beachten. Nicht nur die Höhe und der Abstand zum Nachbargrundstück spielen bei einer lebenden Einfriedung eine Rolle, sondern diese muss auch regelmäßig gestutzt werden. Entsteht durch eine überstehende Hecke ein Schaden, ist der Besitzer haftbar. Außerdem darf diese nicht auf das Nachbargrundstück ragen. Es ist immer besser sich vorher genau zu informieren, als nachher eine böse Überraschung zu erleben.