Bundesnetzagentur verbietet Verkauf und Nutzung von Wasservitalisierer

Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf und die Nutzung eines Wasservitalisiers der Wassermatrix AG aus der Schweiz verboten. Das hochpreisige Gerät verursacht Funkstörungen im Amateurfunkband. Funkamateure und andere Marktüberwachungsbehörden hatten im letzten Jahr Störungen gemeldet.

“Unser Prüf- und Messdienst sorgt dafür, dass Frequenzen störungsfrei genutzt werden können”, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. “Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen.”

Nach Angaben des Herstellers soll der Wasservitalisierer das Wasser mittels einer Handsonde energetisieren und dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Das Gerät kostet rund 8.000 Euro und wurde mehr als 2.400 mal von Verbrauchern in Deutschland gekauft. Verbraucher, die den Wasservitalisierer gekauft haben, dürfen das Gerät zwar behalten, es aber bis auf weiteres nicht mehr benutzen.

Marktüberwachung

Nachdem zahlreiche Störungsmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren, hatte der Prüf- und Messdienst Ermittlungen eingeleitet und den Wasservitalisierer im Messlabor Kolberg überprüft. Es wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfüllt damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).

Bilder des Wasservitalisierers finden Sie hier: www.bnetza.de/wasservitalisierer.

Information EU-Kommission

Die Bundesnetzagentur hat neben dem erlassenen Nutzungs- und Vertriebsverbot auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission über den Fall informiert, da sie der Auffassung ist, dass die Geräte auch in den anderen Mitgliedsstaaten vertrieben werden.

Der Hersteller des Wasservitalisiserers hat mittlerweile Warnhinweise auf seiner Internetseite für die Nutzung des Geräts in Deutschland aufgenommen.

Wirtschaftsakteure in Deutschland können bezüglich des Wasservitalisierers innnerhalb einer vierwöchigen Frist eine Stellungnahme als Brief oder E-Mail abgeben.