Neue Regelungen für Paintball und Softair-Waffen bei eBay
eBay hat den Grundsatz zu Waffen, Waffenzubehör und rüstungsrelevanten Gütern geändert.
Bisher waren Paintball-Markierer (auch bekannt als „Gotcha“) sowie Softair- und Blowback-Waffen auf dem eBay-Marktplatz verboten. Aufgrund der Änderung dürfen gewerbliche Verkäufer diese Waffen nun unter bestimmten Voraussetzungen anbieten.
Die gewerblichen Verkäufer müssen insbesondere folgende Bestimmungen einhalten:
- Die Geschossbewegungsenergie darf 7,5 Joule nicht übersteigen.
- Die Waffen müssen mit einem „F“-Kennzeichen („F im Fünfeck“) gemäß Anlage 2 Abbildung 10 Beschussverordnung gekennzeichnet sein, welches auf einem Artikelfoto deutlich erkennbar sein muss.
- Im Angebot muss eine Information enthalten sein, dass Erwerb und Besitz der Waffe zwar erlaubnisfrei sind, jedoch das Führen in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein verboten ist.
- Der Versand darf ausschließlich per DHL Paket mit „Alterssichtprüfung ab 18“ innerhalb Deutschlands angeboten werden.
Nach dem Waffengesetz (Anlage 2 zu § 2 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) ist der Erwerb und Besitz von derartigen Waffen für Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei. Weitere Anforderungen und Informationen finden sich im Grundsatz zu Waffen, Waffenzubehör und rüstungsrelevanten Gütern.
Für private Verkäufer ändert sich nichts. Sie dürfen diese Waffen auch weiterhin nicht anbieten.
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