Weiterverkauf von E-Books darf untersagt werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Internet-Buchhändler in ihren AGB den Weiterverkauf von E-Büchern verbieten dürfen (Beschluss vom 24.03.2015, Az. 10 U 5/11), das berichtete Rechtsanwalt Christian Solmecke. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erlitt damit abermals eine Niederlage.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung wie folgt: der Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht, wonach sich das Verbreitungsrecht des Urhebers nach dem erstmaligen In-den-Verkehr-Bringen der Ware erschöpft, sei für diesen Fall nicht anwendbar. Die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes sei nur auf körperliche Werke möglich. Eine Analogie zur legitimen Veräußerung von gebrauchter Computersoftware, die ebenfalls keinen körperlichen Gegenstand darstellt, sei hier nicht zu ziehen Für Computersoftware gebe es eigene Regeln im Urheberrechtsgesetz, die nicht ohne weiteres auf E-Books übertragbar seien.
Für die Buchhändler ist dieses Urteil eine enorme Entlastung, denn E-Bücher können leicht vervielfältigt und unzählige Male weiterverbreitet werden. Wäre der Weiterverkauf gestattet, würde dies große wirtschaftliche Verluste bedeuten. Geklagt hatte hier der Internet-Händler Ebook.de.
Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich aktuell mit einem ähnlichen Fall, das ein niederländisches Gericht ihm zur Entscheidung eingereicht hat. Kommt der EuGH zu einem anderen Schluss, hätte dies auch einen Effekt auf die deutsche Rechtsprechung.
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