So stellen Unternehmen den Brandschutz sicher!

Brandschutzbestimmungen sind keine Kannbestimmungen, sondern müssen von jedem Unternehmen umgesetzt werden.

Kommt es infolge eines Brandes zu Sach- und/oder Personenschäden und hat ein Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzbestimmungen missachtet, können Versicherungen den Ersatz des Schadens verweigern – im Extremfall drohen den verantwortlichen Personen zivil- und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

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So stellen Unternehmen den Brandschutz sicher!. ©Depositphotos

Aus diesem Grund sind Unternehmen gut beraten, sich mit den gesetzlichen Brandschutzbestimmungen intensiv auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass alle Vorgaben vollumfänglich erfüllt werden.

Zu bedenken ist, dass die genauen Brandschutzbestimmungen je nach Bundesland variieren.

Welche Schutzzwecke erfüllen Brandschutzbestimmungen?

Die jeweiligen Bestimmungen über den Brandschutz sind abhängig von der Branche, in der ein Unternehmen tätig ist, sowie von der Art der Tätigkeiten, die innerhalb des Unternehmens verrichtet werden.

Verfügt ein Unternehmen über verschiedenartige Produktionsstätten, sind unterschiedliche Brandschutzbestimmungen zu beachten.

Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Brandschutzvorschriften drei Dinge sicherstellen: den Schutz von Menschen, den Schutz von Sachwerten sowie den Schutz der Umwelt.

Unterschiede existieren zwischen abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen.

Die durchzuführenden Maßnahmen legen die gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz) sowie die Arbeitsstättenverordnung fest.

Die Regelungen betreffen die meisten Betriebsstätten – somit unter anderem das Gastronomiegewerbe und Baustellen.

Vorbeugender Brandschutz

Der beste Brand ist ein solcher, der niemals stattfindet. Einen entsprechend großen Wert legt der Gesetzgeber auf vorbeugende Brandschutzmaßnahmen.

Um Brände bereits im Vorfeld zu verhüten, sind bereits bei der Errichtung einer Betriebsstätte diverse Vorgaben zu beachten. Zuständig für dieses Aufgabengebiet sind die am Bau beteiligten Architekten und Ingenieure.

Konkrete Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Dies betrifft etwa die verwendeten Baumaterialien und den gezielten Einbau von Feuerschutzwänden. Bei der Planung einer Betriebsstätte ist zudem die Anlage von Flucht- und Evakuierungswegen zu berücksichtigen. Gebäude müssen überdies so konstruiert werden, dass nicht nur die Sicherheit der darin befindlichen Mitarbeiter garantiert ist, sondern auch Lösch- und Rettungsarbeiten möglichst effizient durchgeführt werden können.

Weitere Beispiele für vorbeugenden Brandschutz

Zur Verhütung von Bränden oder zumindest zur Vermeidung schwerer Schäden müssen außerdem technische Geräte zum Brandschutz installiert werden.

Dazu gehören automatische Löschanlagen, Brandmelder und CO-Warnanlagen sowie spezielle Entrauchungsanlagen. Ebenso müssen die Bauplaner für eine ausreichende Beleuchtung von Evakuierungs- und Fluchtwegen sorgen. Zudem sollten Flucht- und Rettungsplan Rahmen aus schwer entflammbaren Materialien bestehen.

Abwehrender Brandschutz

Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und somit für die Brandschutzordnung verantwortlich. Deshalb liegt die Implementierung von Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes nicht bei Architekten und Ingenieuren, sondern beim Unternehmensleiter. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Der Arbeitgeber kann die anfallenden Aufgaben an besonders qualifizierte Mitarbeiter delegieren, trägt im Zweifelsfall jedoch die Endverantwortung.

Es gibt für die umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen keine genauen Vorschriften, sodass Betriebe weitgehend frei in der konkreten Ausgestaltung der Brandschutzmaßnahmen sind, solange sie den Zweck des Brandschutzes erfüllen.

Konkrete Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes

Wer Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes in seinem Unternehmen implementieren muss, führt zunächst eine umfassende Gefährdungsanalyse durch.

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.

Eine solche Beurteilung muss sämtliche Arbeitsbedingungen und die Arbeitsumgebung umfassen und dabei die spezifischen Gefährdungsmomente herausarbeiten. Die Gefährdungsbeurteilung ist detailliert zu dokumentieren.

Im Anschluss daran ist das Ausmaß der jeweiligen Gefahren zu beurteilen. Darauf folgt der letzte Schritt: die Implementierung konkreter Maßnahmen. Je nach Unternehmen, Branche und Arbeitstechniken fallen diese unterschiedlich aus.

Brandschutzpläne aktuell halten

Wenngleich es für den Flucht- und Rettungsplan keine speziellen Vorgaben gibt, sind Unternehmensleiter angehalten, ihre Brandschutzpläne und die getroffenen Vorkehrungen zum Brandschutz stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Ändern sich bestimmte Arbeitsabläufe oder schafft das Unternehmen neue Maschinen oder andere Geräte an, sind die Brandschutzbestimmungen umgehend der veränderten Situation anzupassen.